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Going public für mittelgroße Unternehmen

Die Gründe für ein going public

Aktien können öffentlich angeboten werden. Werden die Aktien zum ersten Mal auf dem organisierten Kapitalmarkt angeboten wird dieser Vorgang als IPO bezeichnet, was für Initial Public Offering steht.

Voraussetzung für die Zulassung im organisierten Kapitalmarkt ist die Börsenreife des Unternehmens und, dass es sich um Anteile an einer AG, einer Kommanditgesellschaft auf Aktien oder einer SE handelt.

Ein öffentliches Angebot der Aktien ist eine Mitteilung an das Publikum in jedweder Form und auf jedwede Art und Weise, die ausreichende Informationen über die Angebotsbedingungen und die anzubietenden Wertpapiere enthält, um einen Anleger in die Lage zu versetzen, über den Kauf oder die Zeichnung dieser Wertpapiere zu entscheiden, § 2 Nr. 4 Halbsatz 1 Wertpapierprospektgesetz (WpPG).

Die klassische Form eines öffentlichen Angebots ist der Börsengang. Aber auch ohne Börsengang können als außerbörsliche Emission eine größere Anzahl von Aktionären akquiriert werden.

Die Gründe für ein öffentliches Angebot von Aktien mittelständischer Unternehmen können vielfältig sein. In Betracht kommen z.B.:

  • Unzureichende Eigenkapitalausstattung
    Die Eigenkapitalquote mittelständischer Unternehmen ist meist gering. Die Finanzierung von Investitionen kann kaum durch Bankkredite vorgenommen werden. Die Stärkung der Eigenkapitalbasis lässt sich über ein öffentliches Angebot der Aktien gut durchführen.
  • Vorbereitung für eine Unternehmensnachfolge
    Viele Unternehmen suchen einen Nachfolger. Bei der AG und einem öffentlichen Angebot der Aktien können die Gründer einen Teil ihres Unternehmens kapitalisieren und über den Aufsichtsrat ihr Fach-know-how und ihre Erfahrung einbringen, ohne in das tägliche Geschäft eingebunden zu sein.
  • Rekrutierung von geeigneten Managern
    Unternehmen mit einer breiten Streuung der Aktien können leichter erfahrene und kompetente Manager finden. Das Image eines Vorstandes mit einer breiten Streuung der Aktien ist besser und zudem lässt sich in diesem Falle die Vorstandsvergütung höher ansetzen. Damit können Vorstände von anderen Unternehmen leichter abgeworben werden, die ihr Know-How und ihre Marktkontakte damit in dieses Unternehmen einbringen können.
  • Konfliktregelung bei Familiengesellschaften
    Konflikte zwischen den Erben kommen häufig vor. Gehört zur Erbmasse ein Unternehmen, kann dieser Konflikt sehr schnell auf die Entwicklung des Unternehmens negativ durchschlagen. Die Familiengesellschaft mit einer größeren Anzahl von Aktionären trennt Konflikte der Erben vom Unternehmen besser ab.
  • Vermögenssicherung der Gründer
    Der vom Gründer meist über Jahrzehnte aufgebaute Unternehmenswert stellt seine Alterssicherung dar. Mit dem Erfolg seines Unternehmens steht und fällt diese Altersversorgung. Unternehmen mit einer größeren Anzahl von Aktionären verfügen über ein hohes Maß an Bestandssicherheit und sichern damit auch die Altersversorgung des Gründer.
  • Liquiditätssicherung der Gründer
    Anteile an Unternehmen mit einer breiten Streuung der Aktionäre können auch in kleinen Portionen und zeitnah verkauft werden. Der Gründer verfügt damit über ein hohes Maß an Liquidität in Notfällen.
  • Höhere Bonität des Unternehmens
    Die AG mit einer größeren Anzahl von Aktionären genießt ein hohes Ansehen in der Öffentlichkeit. Damit sind erhebliche Vorteile für die Unternehmensentwicklung verbunden. Das Rating ist besser. Dadurch sind die Kreditzinsen niedriger und Lieferanten liefern auf Ziel, weil die Kreditversicherer ihren Kunden ausreichenden Versicherungsschutz bereitstellen. Und Arbeitnehmer identifizieren sich eher mit dem Unternehmen.

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Interpretation von Sprüchen für die Unternehmensführung:
Alles wirklich Wertvolle kommt nicht aus dem Ehrgeiz oder aus dem Pflichtgefühl, sondern aus der Liebe und Devotion gegenüber Menschen und objektiven Dingen.
Albert Einstein

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