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Die Unternehmensbewertung

Eine zielgenaue Unternehmensbewertung kann nur durch Anwendung des Gesamtbewertungsverfahrens erfolgen. Alle anderen Verfahren sind, soweit sie überhaupt auch nur teilweise tauglich sein würden, allenfalls Hilfsmittel, um schnell zu einer annähernd zutreffenden Größenordnung des Unternehmenswerts zu kommen, wie dies beim Multiplikator-Verfahren der Fall ist. So ist die Aussagekraft des Multiplikator-Verfahrens sehr begrenzt, wenn ihre Anwendung z.B. zum Ergebnis führt, dass sich der Unternehmenswert innerhalb eines Rahmens von 2,2 Mio Euro bis 4,9 Mio Euro bewegt. Es stellt sich dann die Frage, wo genau denn der Unternehmenswert in konkreten Fall innerhalb des Rahmens liegt.

In der Betriebswirtschaftslehre herrscht die auf den Ertrag bzw. Cash Flow, also auf die unternehmerische Leistung, und nicht eine auf die materielle Substanz des Unternehmens abgestellte Methode vor. Der Unternehmenswert drückt dabei den Wert des fortgeführten Unternehmens, bezogen auf eine Alternativinvestition am Kapitalmarkt, aus. Ein solches Verfahren wird Gesamtbewertungsverfahren genannt, weil es nicht um die im Unternehmen vorhandenen einzelnen Gegenstände geht, sondern das Unternehmen als lebendes Ganzes verstanden wird, das mit seinen Mitteln und Ressourcen und seiner Organisation und Einbettung in den Wirtschaftsverkehr eine eigenständige Aufgabe vollziehen kann. Es geht also nicht darum, was an Substanzwerten im Unternehmen vorhanden ist, sondern welcher Erfolg mit den vorhandenen Werten erzielt wird. Der eine Unternehmer kann mit wenig Sachwerten hohe Erträge erzielen. Der andere Unternehmer schafft es aber nicht, mit hohen Substanzwerten adäquate Ergebnisse zu erzielen. Vor allem wissensorientierte Unternehmen verfügen kaum über Sachwerte, da der Erfolg des Unternehmens durch die Art und Weise und Qualität des Wissens, seiner Beständigkeit und der Wandlungs- und Lernfähigkeit des Unternehmens bestimmt wird. Der Sachwert hat damit also keinen unmittelbaren Wert, sondern geht im Nutzungswert auf.

Maßgebend für den Wert eines Unternehmens ist also nicht seine Vergangenheit, sondern sein erwarteter Erfolg in der Zukunft. Dieser Zukunftsnutzen wird auf den Bewertungsstichtag diskontiert, d.h. abgezinst, und bildet dadurch den so genannten Barwert als den Unternehmenswert.

Der Wert eines Unternehmens wird damit von dem Nutzen bestimmt, den das Unternehmen im Bewertungszeitpunkt in erster Linie aufgrund

  • seiner materiellen Substanz,
  • seiner Innovationskraft,
  • seiner Produkt- und Sortimentsgestaltung,
  • seiner Stellung am Markt,
  • seiner inneren Organisation und
  • seines disponierenden Managements
erbringen kann.

Bei der Ermittlung des Unternehmenswerts verhält sich der Unternehmenskäufer wie etwa ein Investor, der eine bestimmte Anzahl von Aktien eines Unternehmens zu kaufen bereit ist und sich die Frage stellt, was er dafür bezahlen muss, um eine bestimmte Rendite zu erwirtschaften.
Mit dieser Berechnungsvorlage können Sie den Preis für den Erwerb eines bestimmten Aktienpaketes berechnen.

Dem gegenüber gibt es Bewertungsverfahren, die auf den Substanzwert und bei der Bewertung eines sich in Liquidation befindlichen Unternehmens auf den Liquidationswert abstellen. Weiter gibt es Mischverfahren, die eine Mischung darstellen zwischen Ertragswert und Substanzwert.

Und schließlich gibt es marktwertorientierte Verfahren, die auf vergleichbare Verkaufspreise im Markt abstellen. Es handelt sich dabei um Verfahren, die mit Ebit- und Umsatzmultiplikatoren arbeiten. Solche Multiplikatoren werden von namhaften M&A-Unternehmen regelmäßig publiziert. Unter EBIT ist das operative Ergebnis zu verstehen, nämlich der Gewinn vor Zinsen und Steuern (Earnings before Interest und Tax).
Mit dieser Berechnungsvorlage können Sie den Unternehmenswert aktuell nach dieser Methode berechnen.

In Gesellschaftsverträgen findet sich oftmals die Vereinbarung über die Unternehmensbewertung für den Fall des Ausscheidens eines Gesellschafters, dem für den Verlust des Gesellschaftsanteils eine adäquate Abfindung zusteht. Oftmals wird für die Unternehmensbewertung hierzu vereinbart, dass die Bewertung des Unternehmens nach dem Stuttgarter Verfahren erfolgt.


Näheres in unserem eBook zur Unternehmensbewertung

15.05.2014
    Unternehmens-
    bewertung
  • Übersicht
  • Barwertberechnung
  • Ertragswertverfahren
  • Multiplikatorverfahren
  • Stuttgarter Verfahren
  • Rechtsprechung

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Die Bewertung von Unternehmen
Auflage: 2020, 70 Seiten DIN A 4
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Interpretation von Sprüchen für die Unternehmensführung:
Es ist nicht genug zu wissen, man muss auch anwenden. Es ist nicht genug zu wollen, man muss auch tun.
Wolfgang von Goethe

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