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Gewerblicher Rechtsschutz

Der Schutz gewerblicher Leistungen und der Urheberrechtsschutz ergibt sich aus unterschiedlichen Rechtsmaterien. Neben der Frage nach dem für einen bestimmten Schutz einschlägigen Gesetzes stellt sich auch die Frage, in welchen Ländern der Schutz gelten soll. Für den gewerblichen Rechtsschutz außerhalb Deutschlands bestehen eine große Zahl internationaler Bestimmungen und Übereinkommen. Für Deutschland wird der gewerbliche Rechtsschutz in folgenden Gesetzen geregelt:

Markenschutz
Die Anmeldung einer Marke erfolgt erfolgt beim Deutschen Patent- und Markenamt in München. Die Schutzdauer ist unbegrenzt, wenn eine Benutzung der Marke erfolgt. Findet ihre Nutzung fünf Jahre nicht statt, können Mitbewerber die Löschung beantragen. Die Kosten für die Markenanmeldung sind relativ gering. Mit Kosten von € 300,- sollte gerechnet werden. Europäische Marken sind beim Harmonisierungsamt in Alicante in Spanien anzumelden. Der Schutz gilt innerhalb der EG. Ein weitergehender internationaler Schutz der Marke erfolgt mit der Anmeldung einer "IR"-Marke, die von der World Intellectual Property Organization (WIPO) vergeben wird. Sie gilt dann in allen Ländern, die dem Madrider Markenabkommen beigetreten sind oder das Madrider Protokoll unterzeichnet haben.
 ...mehr zur Marke

Patent
Der Patentrechtsschutz ist sicher aber teuer. Für Anmeldung und für die Kosten eines Patentanwalts sollten € 3.000,- bis € 4.000,- einkalkuliert werden. Die Schutzdauer beträgt 20 Jahre und muss regelmäßig verlängert werden. Mit der Registrierung des Patents beim Europäischen Patentamt in München ist ein nicht unerheblicher Schutz in bestimmten europäischen Ländern verbunden. 

Gebrauchsmuster
Das Gebrauchsmuster ist das so genannte "kleine Patent". Geschützt werden technische Erfindungen, die aber nicht die Erfindungshöhe eines Patents aufweisen. Das Recht ist einfach und kostengünstig zu erhalten. Mit der Registrierung findet jedoch keine Prüfung der materiellen Voraussetzungen statt. Das Gebrauchsmuster besteht für drei Jahre ist bis zu 10 Jahren verlängerbar. 

Geschmacksmuster
Mit dem Geschmacksmustergesetz wird die Formgestaltung geschützt. Das Recht muss innerhalb eines halben Jahres angemeldet werden, nachdem das Produkt in den Verkehr gebracht wurde. Das Recht besteht für fünf Jahre und kann auf 25 Jahre verlängert werden. Kosten entstehen in Höhe von bis zu € 300,-. Ein einheitliches europäisches Geschmacksmusterrecht existiert seit März 2002.

Urheberrecht
Das Urheberrecht entsteht mit der Schaffung des Werkes mit der notwendigen Gestaltungshöhe. Der Urheberrechtsschutz hängt von keinem Eintrag in ein Verzeichnis ab. Das Urheberrecht gilt bis 70 Jahre nach dem Ableben des Urhebers. Das internationale Urheberrecht wird durch die revidierte Berner Übereinkunft (RBÜ) geregelt. Der Inhaber eines Urheberrechts kann in jedem Teilnehmerstaat Schutzrechte in Anspruch nehmen.


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Interpretation von Sprüchen für die Unternehmensführung:
Alles wirklich Wertvolle kommt nicht aus dem Ehrgeiz oder aus dem Pflichtgefühl, sondern aus der Liebe und Devotion gegenüber Menschen und objektiven Dingen.
Albert Einstein

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