|
Die Marke ist eine komplexe Kennzeichnung von
Unternehmen, Produkten und Dienstleistungen, mit der man sich gegenüber der Konkurrenz
abgrenzt, mit der man insbesondere der Marke eine tiefe Verankerung gibt.
Die Marke signalisiert die Herkunft des Produkts.
Mit der Marke wird eine konstante Qualität in einheitlicher Erscheinungsform und mit
starker Verkehrsgeltung versprochen.
Die Kennzeichnung besteht nicht nur aus dem
Namen, sondern auch aus Zeichen, Symbolen und einer besonderen Gestaltungsform. Eine
wichtige Marketingleistung eines Unternehmens besteht darin, eine starke Marke
einzuführen und zu erhalten. Hierfür ist es notwendig, dass Konzepte zur Markenstrategie
entwickelt und umgesetzt werden.
Markenschutz kann auf drei Arten erreicht werden, nämlich
- durch eine Markeneintragung (eine deutsche Marke ist mit Eintragung ins Register beim Deutschen Marken- und Patentamt (DPMA) geschützt (§ 4 Nr. 1 MarkenG). Mit der Eintragung
erlangt der Markeninhaber alle Schutzrechte für einen Zeitraum von zehn Jahren. Der Zeitraum kann immer wieder verlängert werden),
- durch die Nutzung einer Marke im geschäftlichen Verkehr. Voraussetzung ist, dass die Marke innerhalb der beteiligten Verkehrskreise Verkehrsgeltung
erworben hat (§ 4 Nr. 2 MarkenG). „Verkehrsgeltung" entspricht dem Durchsetzungs- beziehungsweise Kenntnisgrad in der Bevölkerung. Je nach Originalität der Marke müssen zwischen
20 und 50 Prozent der Bevölkerung oder des Geschäftsverkehrs die Marke kennen. Das kann im Streitfall durch Befragungen und Gutachten belegt werden), und
- als notorisch bekannte Marke (§ 4 Nr. 3 MarkenG). Eine notorisch bekannte Marke liegt, wenn auch ohne vorherige Recherche in nationalen oder internationalen Registern
allgemein bekannt ist, dass ein fremdes Markenrecht besteht.
|