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Venture Capital

Venture Capital (VC) ist Wagniskapital für Unternehmen, das VC-Gesellschaften zur Verfügung stellen. Die VC-Gesellschaften beteiligen sich an jungen Unternehmen, um diese Beteiligung zum späteren Zeitpunkt zu veräußern. VC-Gesellschaften stellen nicht nur das Wagniskapital zur Verfügung, sondern bringen auch Erfahrung im Managementbereich mit und stellen oftmals Branchenkontakte her.

Meist handelt es sich um Minderheitsbeteiligungen von maximal 49 %. Da das VC-Kapital Eigenkapital darstellt, muss das Unternehmen für das eingesetzte Kapital weder Zins, noch Tilgung und auch keine Sicherheiten leisten.

Finanziert werden von VC-Gesellschaften nur Geschäftsideen mit hohen Wachstumschancen und großem Marktpotenzial. Nach einem Zeitraum von fünf bis zehn Jahren verkaufen die Investoren ihre Anteile entweder an ein anderes Unternehmen oder an die Gründer bzw. anderen Gesellschafter des Unternehmens oder durch einen Gang an die Börse.

Der Finanzierungskandidat wird mit hohem Aufwand geprüft. Entscheidend ist ein Unternehmensplan, auf dessen Grundlage das Vorhaben beurteilt werden kann. Denn nur, wenn sich das Unternehmen erfolgreich entwickelt, steigt auch der Unternehmenswert und damit der Gewinn der VC-Gesellschaft. Die Geschäftsidee muss dabei insbesondere folgende Voraussetzungen haben:
  • Das Unternehmen muss in einem Wachstumsmarkt tätig sein,
  • Produkt oder Dienstleistung müssen innovativ sein und sich deutlich von der Konkurrenz unterscheiden,
  • das Konzept zur Markterschließung muss schlüssig sein und auf überzeugenden Annahmen sowie belegbaren Fakten basieren,
  • das Management muss engagiert und kompetent sein und sich in den einzelnen Fähigkeiten optimal ergänzen.

Wenn sich eine VC-Gesellschaft für eine Geschäftsidee interessiert, folgen eine Prüfung der Geschäftsidee bzw. des Unternehmens. Intensive Besprechungen mit dem Unternehmer werden durchgeführt. Sind die Ergebnisse positiv, unterbreiten die VC-Gesellschaften ein Angebot über die Beteiligungskonditionen. Bei Einigung wird ein Vorvertrag geschlossen. Im Anschluss daran folgt eine weitere Prüfung, bei der auch die Anträge zur Co-Finanzierung durch staatliche Beteiligungsgesellschaften gestellt werden. Danach werden die Beteiligungsverträge ausgehandelt und abgeschlossen. Vom Erstkontakt bis zur Vertragsunterzeichnung vergehen in der Regel mehrere Monate.

Hat sich eine VC-Gesellschaft an einem Unternehmen beteiligt, sind zwischen VC-Gesellschaft und Unternehmensgründer regelmäßige Treffen erforderlich. Einerseits soll damit kontinuierlich eine Kontrolle über die Geschäfts- und Finanzierungsentwicklung sichergestellt werden. Andererseits sollen durch diese Treffen die Unternehmensgründer bei Fragen der Unternehmensentwicklung unterstützt werden.

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Interpretation von Sprüchen für die Unternehmensführung:
Alles wirklich Wertvolle kommt nicht aus dem Ehrgeiz oder aus dem Pflichtgefühl, sondern aus der Liebe und Devotion gegenüber Menschen und objektiven Dingen.
Albert Einstein

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