Genussscheine
Genussscheine stellen eine Form der so genannten
Mezzanine-Finanzierung dar, nämlich einer Finanzierungsform, die zwischen Fremdkapital
und Eigenkapital steht. Sie können je nach Bedingungen als Eigenkapital oder auch als
Fremdkapital ausgestattet sein. Genussscheine sind gesetzlich nicht geregelte Wertpapiere,
die je nach individueller Ausgestaltung der verbrieften Rechte einer Aktie oder Anleihe
vergleichbar sind. Besonders für mittelständische Familiengesellschaften kommt diese
Finanzierungsform in Betracht, weil diese Finanzierungsform keine Mitbestimmungsrechte
oder Zustimmungsrechte vermittelt. Sind die Kriterien Nachrangigkeit, gewinnabhängige
Verzinsung, ggf. Verlustbeteiligung, und langfristige Dauer eingehalten, wird dieses
Genusskapital im Ratingverfahren als Eigenkapital gewertet. Genussscheine können für die
gesamte Laufzeit auch zu einem Festzins vereinbart werden.
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