|
Mezzaninefinanzierung von Unternehmen
|
| Mezzanine-Finanzierungen, teils auch als hybride
Finanzierungen bezeichnet, sind Finanzierungen, die entweder als
Eigenkapital oder als Fremdkapital ausgestattet sein können. Es handelt sich
dabei insbesondere um Formen der Nachrangdarlehen, der stillen Gesellschaft
und der Genussscheine. Diese Finanzierungsarten stehen in der Regel zwischen
dem Fremdkapital und dem Eigenkapital. Der Finanzierungsgeber kommt in der
Verteilung erst nach allen Gläubigern, d.h. im Falle der Insolvenz oder der
Liquidation des Unternehmens müssen erst alle Gläubiger befriedigt werden.
Mit dem verbleibenden Geld können dann die Mezzanine-Finanzierungen
befriedigt werden. Erst danach erhalten die klassischen Eigenkapitalgeber
Zahlungen, soweit noch ein Überschuss verbleibt. |
Eine Finanzierung hat dann Eigenkapitalcharakter, wenn die nachfolgenden
vier Kriterien vorliegen:
- Nachrangigkeit des überlassenen Kapitals: Im Insolvenz– oder
Liquidationsfalle werden dem Geldgeber die von ihm gewährten Mittel erst
nach Befriedigung aller anderen Gläubiger zurückgezahlt.
- Dauerhaftigkeit (Nachhaltigkeit) der Kapitalüberlassung: Die
Kapitalüberlassung erfolgt für eine längerfristige Mindestlaufzeit und ist
in dieser Zeit von keinem der Vertragspartner ordentlich kündbar.
- Erfolgsabhängigkeit der Vergütung: Eine Vergütung auf die
Kapitalüberlassung wird nur gezahlt, wenn das nach Gesetz und
Gesellschaftsvertrag geschützte Eigenkapital durch eine Auszahlung nicht
betroffen wird.
- Volle Verlustbeteiligung: Das überlassende Kapital muss bis zur
vollen Höhe am Verlust des Unternehmens teilnehmen.
|
|
|