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Freitag, 18.05.2012

Wirtschaftsverlag für Unternehmensführung
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Interpretation von Sprüchen für die Unternehmensführung

Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg.
Deutsches Sprichwort





Mezzaninefinanzierung von Unternehmen

Mezzanine-Finanzierungen, teils auch als hybride Finanzierungen bezeichnet, sind Finanzierungen, die entweder als Eigenkapital oder als Fremdkapital ausgestattet sein können. Es handelt sich dabei insbesondere um Formen der Nachrangdarlehen, der stillen Gesellschaft und der Genussscheine. Diese Finanzierungsarten stehen in der Regel zwischen dem Fremdkapital und dem Eigenkapital. Der Finanzierungsgeber kommt in der Verteilung erst nach allen Gläubigern, d.h. im Falle der Insolvenz oder der Liquidation des Unternehmens müssen erst alle Gläubiger befriedigt werden. Mit dem verbleibenden Geld können dann die Mezzanine-Finanzierungen befriedigt werden. Erst danach erhalten die klassischen Eigenkapitalgeber Zahlungen, soweit noch ein Überschuss verbleibt.


Eine Finanzierung hat dann Eigenkapitalcharakter, wenn die nachfolgenden vier Kriterien vorliegen:
  • Nachrangigkeit des überlassenen Kapitals: Im Insolvenz– oder Liquidationsfalle werden dem Geldgeber die von ihm gewährten Mittel erst nach Befriedigung aller anderen Gläubiger zurückgezahlt.
  • Dauerhaftigkeit (Nachhaltigkeit) der Kapitalüberlassung: Die Kapitalüberlassung erfolgt für eine längerfristige Mindestlaufzeit und ist in dieser Zeit von keinem der Vertragspartner ordentlich kündbar.
  • Erfolgsabhängigkeit der Vergütung: Eine Vergütung auf die Kapitalüberlassung wird nur gezahlt, wenn das nach Gesetz und Gesellschaftsvertrag geschützte Eigenkapital durch eine Auszahlung nicht betroffen wird.
  • Volle Verlustbeteiligung: Das überlassende Kapital muss bis zur vollen Höhe am Verlust des Unternehmens teilnehmen.