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Venture Capital |
| Venture Capital (VC) ist Wagniskapital für Unternehmen, das VC-Gesellschaften zur
Verfügung stellen. Die VC-Gesellschaften beteiligen sich an jungen Unternehmen, um diese
Beteiligung zum späteren Zeitpunkt zu veräußern. VC-Gesellschaften stellen nicht nur
das Wagniskapital zur Verfügung, sondern bringen auch Erfahrung im Managementbereich mit
und stellen oftmals Branchenkontakte her. Meist
handelt es sich um Minderheitsbeteiligungen von maximal 49 %. Da das VC-Kapital
Eigenkapital darstellt, muss das Unternehmen für das eingesetzte Kapital weder Zins, noch
Tilgung und auch keine Sicherheiten leisten.
Finanziert werden von VC-Gesellschaften nur Geschäftsideen
mit hohen Wachstumschancen und großem Marktpotenzial. Nach einem Zeitraum von fünf bis
zehn Jahren verkaufen die Investoren ihre Anteile entweder an ein anderes Unternehmen oder
an die Gründer bzw. anderen Gesellschafter des Unternehmens oder durch einen Gang an die
Börse.
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Der Finanzierungskandidat wird mit hohem Aufwand geprüft.
Entscheidend ist ein Unternehmensplan, auf dessen Grundlage das Vorhaben beurteilt werden
kann. Denn nur, wenn sich das Unternehmen erfolgreich entwickelt, steigt auch der
Unternehmenswert und damit der Gewinn der VC-Gesellschaft. Die Geschäftsidee muss dabei
insbesondere folgende Voraussetzungen haben:
- Das Unternehmen muss in einem Wachstumsmarkt tätig sein,
- Produkt oder Dienstleistung müssen innovativ sein und sich
deutlich von der Konkurrenz unterscheiden,
- das Konzept zur Markterschließung muss schlüssig sein und
auf überzeugenden Annahmen sowie belegbaren Fakten basieren,
- das Management muss engagiert und kompetent sein und sich in
den einzelnen Fähigkeiten optimal ergänzen.
Wenn sich eine VC-Gesellschaft für eine Geschäftsidee
interessiert, folgen eine Prüfung der Geschäftsidee bzw. des Unternehmens. Intensive
Besprechungen mit dem Unternehmer werden durchgeführt. Sind die Ergebnisse positiv,
unterbreiten die VC-Gesellschaften ein Angebot über die Beteiligungskonditionen. Bei
Einigung wird ein Vorvertrag geschlossen. Im Anschluss daran folgt eine weitere Prüfung,
bei der auch die Anträge zur Co-Finanzierung durch staatliche Beteiligungsgesellschaften
gestellt werden. Danach werden die Beteiligungsverträge ausgehandelt und abgeschlossen.
Vom Erstkontakt bis zur Vertragsunterzeichnung vergehen in der Regel mehrere Monate.
Hat sich eine VC-Gesellschaft an einem Unternehmen
beteiligt, sind zwischen VC-Gesellschaft und Unternehmensgründer regelmäßige Treffen
erforderlich. Einerseits soll damit kontinuierlich eine Kontrolle über die Geschäfts-
und Finanzierungsentwicklung sichergestellt werden. Andererseits sollen durch diese
Treffen die Unternehmensgründer bei Fragen der Unternehmensentwicklung unterstützt
werden.
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Risiken von Venture-Capital-Finanzierungen
Arten von Beteiligungsgesellschaften
Verträge mit VC-Gesellschaften
VC-Gesellschaften im Wandel
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