Wer hohe Türme bauen will, muß lange beim Fundament verweilen. Anton Bruckner |
RSS-Feeds Rechtsprechung des BGH
Zur GmbH
|
|
Gewerblicher Rechtsschutz
|
| Der Schutz
gewerblicher Leistungen und der Urheberrechtsschutz ergibt sich aus unterschiedlichen
Rechtsmaterien. Neben der Frage nach dem für einen bestimmten Schutz einschlägigen
Gesetzes stellt sich auch die Frage, in welchen Ländern der Schutz gelten soll. Für den
gewerblichen Rechtsschutz außerhalb Deutschlands bestehen eine große Zahl
internationaler Bestimmungen und Übereinkommen. Für Deutschland wird der gewerbliche
Rechtsschutz in folgenden Gesetzen geregelt: |
| Markenschutz |
Die Anmeldung einer
Marke erfolgt erfolgt beim Deutschen Patent- und Markenamt in München. Die Schutzdauer
ist unbegrenzt, wenn eine Benutzung der Marke erfolgt. Findet ihre Nutzung fünf Jahre
nicht statt, können Mitbewerber die Löschung beantragen. Die Kosten für die
Markenanmeldung sind relativ gering. Mit Kosten von 300,- sollte gerechnet werden.
Europäische Marken sind beim Harmonisierungsamt in Alicante in Spanien anzumelden. Der
Schutz gilt innerhalb der EG. Ein weitergehender internationaler Schutz der Marke erfolgt
mit der Anmeldung einer "IR"-Marke, die von der World Intellectual Property
Organization (WIPO) vergeben wird. Sie gilt dann in allen Ländern, die dem Madrider
Markenabkommen beigetreten sind oder das Madrider Protokoll unterzeichnet haben.
...mehr zur Marke |
| Patent |
Der Patentrechtsschutz
ist sicher aber teuer. Für Anmeldung und für die Kosten eines Patentanwalts sollten
3.000,- bis 4.000,- einkalkuliert werden. Die Schutzdauer beträgt 20 Jahre
und muss regelmäßig verlängert werden. Mit der Registrierung des Patents beim
Europäischen Patentamt in München ist ein nicht unerheblicher Schutz in bestimmten
europäischen Ländern verbunden. |
| Gebrauchsmuster |
Das Gebrauchsmuster ist
das so genannte "kleine Patent". Geschützt werden technische Erfindungen, die
aber nicht die Erfindungshöhe eines Patents aufweisen. Das Recht ist einfach und
kostengünstig zu erhalten. Mit der Registrierung findet jedoch keine Prüfung der
materiellen Voraussetzungen statt. Das Gebrauchsmuster besteht für drei Jahre ist bis zu
10 Jahren verlängerbar. |
| Geschmacksmuster |
Mit dem
Geschmacksmustergesetz wird die Formgestaltung geschützt. Das Recht muss innerhalb eines
halben Jahres angemeldet werden, nachdem das Produkt in den Verkehr gebracht wurde. Das
Recht besteht für fünf Jahre und kann auf 25 Jahre verlängert werden. Kosten entstehen
in Höhe von bis zu 300,-. Ein einheitliches europäisches Geschmacksmusterrecht
existiert seit März 2002. |
| Urheberrecht |
Das Urheberrecht
entsteht mit der Schaffung des Werkes mit der notwendigen Gestaltungshöhe. Der
Urheberrechtsschutz hängt von keinem Eintrag in ein Verzeichnis ab. Das Urheberrecht gilt
bis 70 Jahre nach dem Ableben des Urhebers. Das internationale Urheberrecht wird durch die
revidierte Berner Übereinkunft (RBÜ) geregelt. Der Inhaber eines Urheberrechts kann in
jedem Teilnehmerstaat Schutzrechte in Anspruch nehmen. |
|
|