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Sonntag, 05.02.2012

Wirtschaftsverlag für Unternehmensführung
Aus der Praxis - für die Praxis

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Mustersammlungen für Verträge zum Unternehmensrecht,
Broschüren und Mustervorlagen zur Unternehmensführung








Die Unternehmensbewertung

Für die Bewertung von Unternehmen gibt es unterschiedliche Verfahren. In der Betriebswirtschaftslehre herrscht die Gesamtbewertungsmethode, als Variante davon die Ertragswertmethode vor. Das Gesamtbewertungsverfahren bewertet das Unternehmen als Ganzes und legt den Schwerpunkt auf die prognostizierte künftige Entwicklung des Unternehmens. Der Unternehmenswert drückt dabei den Wert des fortgeführten Unternehmens, bezogen auf eine Alternativinvestition am Kapitalmarkt, aus. Die Schwierigkeiten liegen u.a. im Prognoseproblem, in der Bemessung des Kapitalisierungszinssatzes (Basiszinssatz der Alternativinvestitionen; Zuschläge für Unternehmerrisiko und Fungibilität) und in der Zugrundelegung des vorhandenen oder veränderten Unternehmenskonzepts. Zu den Grundsätzen ordnungsmäßiger Unternehmensbewertung gehören die Bewertung der wirtschaftlichen Unternehmenseinheit, der nachhaltig erzielbaren Einnahmenüberschüsse und der Chancen und Risiken. Der Ermittlung des Unternehmenswerts liegt der Gedanke zugrunde, welchen Betrag ein Investor, der eine Kapitalanlage tätigt, beispielsweise durch den Kauf eines Unternehmens, zahlen muss, um eine bestimmte Rendite zu erwirtschaften. 
 


Bei der Ermittlung des Unternehmenswerts verhält sich der Unternehmenskäufer wie etwa ein Investor, der eine bestimmte Anzahl von Aktien eines Unternehmens zu kaufen bereit ist und sich die Frage stellt, was er dafür bezahlen muss, um eine bestimmte Rendite zu erwirtschaften. 
Mit dieser Berechnungsvorlage können Sie den Preis für den Erwerb eines bestimmten Aktienpaketes berechnen.

Dem gegenüber gibt es Bewertungsverfahren, die auf den Substanzwert und bei der Bewertung eines sich in Liquidation befindlichen Unternehmens auf den Liquidationswert abstellen. Weiter gibt es Mischverfahren, die eine Mischung darstellen zwischen Ertragswert und Substanzwert.

Und schließlich gibt es marktwertorientierte Verfahren, die auf vergleichbare Verkaufspreise im Markt abstellen. Es handelt sich dabei um Verfahren, die mit Ebit- und Umsatzmultiplikatoren arbeiten. Solche Multiplikatoren werden von namhaften M&A-Unternehmen regelmäßig publiziert. Unter EBIT ist das operative Ergebnis zu verstehen, nämlich der Gewinn vor Zinsen und Steuern (Earnings before Interest und Tax). 
Mit dieser Berechnungsvorlage können Sie den Unternehmenswert aktuell nach dieser Methode berechnen:

In Gesellschaftsverträgen findet sich oftmals die Vereinbarung über die Unternehmensbewertung für den Fall des Ausscheidens eines Gesellschafters, dem für den Verlust des Gesellschaftsanteils eine adäquate Abfindung zusteht. Oftmals wird für die Unternehmensbewertung hierzu vereinbart, dass die Bewertung des Unternehmens nach dem Stuttgarter Verfahren erfolgt.

Auch die Rechtsprechung hat sich oftmals mit Fragen der Unternehmensbewertung auseinanderzusetzen und hat hierzu eine Reihe von Regeln aufgestellt.


Näheres in unserer Broschüre zur Unternehmensbewertung