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Bei der Ermittlung des Unternehmenswerts verhält sich der Unternehmenskäufer wie etwa ein Investor, der
eine bestimmte Anzahl von Aktien eines Unternehmens zu kaufen bereit ist
und sich die Frage stellt, was er dafür bezahlen muss, um eine bestimmte
Rendite zu erwirtschaften.
Mit dieser
Berechnungsvorlage können Sie den Preis für den Erwerb eines bestimmten
Aktienpaketes berechnen.
Dem gegenüber gibt es Bewertungsverfahren, die auf den Substanzwert und bei
der Bewertung eines sich in Liquidation befindlichen Unternehmens auf den Liquidationswert
abstellen. Weiter gibt es Mischverfahren, die eine Mischung darstellen zwischen
Ertragswert und Substanzwert.
Und schließlich gibt es marktwertorientierte Verfahren, die auf vergleichbare
Verkaufspreise im Markt abstellen. Es handelt sich dabei um Verfahren, die mit Ebit- und
Umsatzmultiplikatoren arbeiten. Solche Multiplikatoren werden von namhaften
M&A-Unternehmen regelmäßig publiziert. Unter EBIT ist das operative Ergebnis zu
verstehen, nämlich der Gewinn vor Zinsen und Steuern (Earnings before Interest und Tax).
Mit dieser Berechnungsvorlage können Sie den
Unternehmenswert aktuell nach dieser Methode berechnen:
In Gesellschaftsverträgen findet sich oftmals die Vereinbarung über die
Unternehmensbewertung für den Fall des Ausscheidens eines Gesellschafters, dem für den
Verlust des Gesellschaftsanteils eine adäquate Abfindung zusteht. Oftmals wird für die
Unternehmensbewertung hierzu vereinbart, dass die Bewertung des Unternehmens nach dem
Stuttgarter Verfahren erfolgt.
Auch die Rechtsprechung hat sich oftmals
mit Fragen der Unternehmensbewertung auseinanderzusetzen und hat hierzu eine Reihe von
Regeln aufgestellt. |