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Prospektpflicht

Werden Aktien öffentlich angeboten oder sollen sie zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen werden erfolgt dies auf der Grundlage eines Emissionsprospektes. Die Erstellung eines Emissionsprospektes und die rechtlichen Bedingungen für ein öffentliches Angebot der Aktien sind sehr komplex und die Folgen eines Verstoßes gegen gesetzliche Vorschriften sind sehr weitreichend. Die Vorbereitungen für ein öffentliches Angebot von Aktien nehmen meist einen Zeitraum von mindestens einem Jahr und teilweise erheblich mehr in Anspruch. Insbesondere wenn ein Börsengang des Unternehmens erfolgen soll sind detaillierte Beratungen notwendig. An Kosten für die Beratungen und die Erstellung eines Verkaufsprospektes fallen in der Regel mehrere hunderttausende Euro an. Die Kosten komplexerer Emissionen überschreiten dann schnell die Millionengrenze.

Nach § 3 Abs. 2 WpPG gibt es Ausnahmen von der Prospektpflicht, die sich auf die Art des Angebots beziehen. Eine solche Ausnahme von der Prospektpflicht liegt vor, wenn

  • sich das Angebot ausschließlich an qualifizierte Anleger richtet,
  • sich das Angebot im Inland an weniger als 150 nicht qualifizierte Anleger richtet,
  • sich das Angebot nur an Anleger richtet, die Wertpapiere ab einem Mindestbetrag von 100.000 € je Angebot erwerben können,
  • die Wertpapiere eine Mindeststückelung von 100.000 € haben, oder
  • der Verkaufspreis für alle angebotenen Wertpapiere im Europäischen Wirtschaftsraum weniger als 100 000 Euro beträgt, wobei diese Obergrenze über einen Zeitraum von zwölf Monaten zu berechnen ist.
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Interpretation von Sprüchen für die Unternehmensführung:
Alles wirklich Wertvolle kommt nicht aus dem Ehrgeiz oder aus dem Pflichtgefühl, sondern aus der Liebe und Devotion gegenüber Menschen und objektiven Dingen.
Albert Einstein

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