Bei seefelder.de suchen:
  • eBooks
  • U-Führung
    • Übersicht
    • Unternehmens-
      planung
    • Unternehmens-
      analyse
    • Change-
      management
    • Haftung
    • Handelsvertretung
    • Unternehmens-
      finanzierung
    • Konflikt-
      management
    • Risiko-
      management
    • Unternehmens-
      kultur
    • Unternehmens-
      sanierung
    • Fremdfinanzierung
    • Kreditsicherung
  • Untern.recht
    • Rechtsformen
      Unternehmen
    • Gesellschaftsrecht
    • Insolvenzrecht
    • Geschäftsführer
    • Geschäftsführer
      Haftung
    • Umwandlung
    • Unternehmens-
      gründung
    • Gewerb. Rechtsschutz
    • Unternehmenssteuern
  • Arb.recht
    • Übersicht
    • Arbeitsentgelt
    • Arbeitszeit
    • Geringfügige
      Beschäftigung
    • Gleitzone
    • Kündigungs-
      erklärung
    • Schein-
      selbständigkeit
    • Befristung
  • M&A
    • Mergers +
      Acqusitions
    • Unternehmens-
      analyse
    • Unternehmens-
      nachfolge
    • Testaments-
      vollstreckung
    • Betriebsübergang §613a BGB
    • Unternehmens-
      bewertung
    • going public
    • Venture Capital
  • Quiz & Tests

Amtlicher Markt

Die Aktien in- und ausländischer Großunternehmen werden in der Regel im Amtlichen Markt gehandelt. Der Amtliche Markt ist ein organisierter Markt im Sinne des § 2 Abs. 5 WpHG und gehört zu den EU-regulierten Märkten. Eine Notiz im Amtlichen Markt bedarf einer öffentlich-rechtlichen Zulassung. Maßgeblich für die Zulassung zum Amtlichen Markt sind die §§ 30 ff. Börsengesetz nebst Börsenzulassungsverordnung und jeweilige Börsenordnung. Der Zulassungsantrag des Emittenten muss gemeinsam mit mindestens einem Kreditinstitut, einem Finanzdienstleistungsinstitut oder einem Unternehmen, das nach § 53 Abs. 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 des KWG tätig ist, gestellt werden. Die Zulassung zum Amtlichen Handel stellt die höchsten Zulassungsanforderungen an den Emittenten. Sie haben höhere Publizitätsanforderungen zu erfüllen, als in den anderen Marktsegmenten und auch die Anforderungen an den Zulassungsprospekt sind strenger. Ferner unterliegt der Emittent der strengen Pflicht zur Ad hoc-Publizität. Danach muss er unverzüglich eine neue Tatsache veröffentlichen, die in seinem Tätigkeitsbereich eingetreten und nicht öffentlich bekannt ist, wenn sie wegen der Auswirkungen auf die Vermögens- und Finanzlage oder auf den allgemeinen Geschäftsverlauf des Emittenten geeignet ist, den Börsenkurs der Wertpapiere erheblich zu beeinflussen.

Kennzeichnend für den Amtlichen Markt sind die amtlichen Kurse durch die die amtliche Kursfeststellung unter Mitwirkung von Kursmaklern.

Für die Zulassung zum Amtlichen Markt ist u.a. ein Mindestalter der Gesellschaft nebst der Veröffentlichung von testierten Jahresabschlüssen von drei Jahren und ein Mindesteigenkapital von EUR 1,25 Mio erforderlich.

Die Rechtsgrundlagen für die Zulassung ergeben sich aus den §§ 30 ff. Börsengesetz, der Börsenzulassungsverordnung und der jeweiligen Börsenordnung.

    Unternehmens-
    finanzierung
    Übersicht
  • Übersicht
  • Einführung
  • Basel II
  • Basel III
  • Historie
  • Darlehensrechner
    Eigenfinanzierung
  • Übersicht
  • Unternehmensbeteiligung
  • Factoring
  • Venture Capital
  • Genussscheine
  • Going Public
  • Verkaufsprospekt
    Fremdfinanzierung
  • Risiken der Fremdfinanzierung
  • Bankfinanzierung
    Mezzanine-
    finanzierung
  • Genussscheine

aktuelle eBooks zum Thema:

Die Finanzierung von Unternehmen
Auflage: 2017, 82 Seiten DIN A 4
Eigenkapital, Fremdkapital, Bankfinanzierung, VC-Finanzierung
25.97 €
 
=> Zum Katalog unserer eBooks

Interpretation von Sprüchen für die Unternehmensführung:
Wer steilen Berg erklimmt, hebt an mit ruhigem Schritt.
William Shakespeare

  • Über uns |
  • Impressum und Datenschutzerklärung