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Voraussetzungen für den Börsengang mittelständischer Unternehmen (Börsenreife)

Nicht alle Unternehmen sind reif für einen Börsengang. Welche Kriterien erfüllt sein sollten, zeigt die nachfolgende Check-Liste. Jedoch kommt es immer auf den Einzelfall an. Maßgeblich für die Börsenreife eines Unternehmens ist, dass der Investor mit einem überdurchschnittlichen Erfolg des Unternehmens rechnen kann. Je mehr der nachfolgenden Kriterien erfüllt sind oder je besser diese sind, desto reifer ist das Unternehmen für den Börsengang. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass diese Voraussetzungen keine rechtlichen Voraussetzungen sind, sondern Voraussetzungen dafür darstellen, das das Unternehmen, das den Börsengang anstrebt, die notwendigen Partner für den Börsengang begeistern kann, damit diese überhaupt bereit sind, das Unternehmen auf den Börsengang vorzubereiten und dieses dabei zu begleiten. Die rechtlichen Voraussetzungen ergeben sich ausschließlich aus den Bestimmungen der jeweiligen Börsen und Börsensegmente.

Umsatzhöhe In den nächsten ein bis zwei Jahren nach dem Börsengang sollte das Unternehmen Umsätze in Höhe mindestens zweistelliger Millionenbeträge erzielen.
Umsatzrenditen Die aktuelle Umsatzrendite vor Steuern sollte bei mindestens 4 % liegen.
Wirtschaftsprüfer-Testat Die Abschlüsse der letzten drei Jahre sollten mit einem unbeschränkten Wirtschaftsprüfer-Testat versehen sein.
keine Umsatzeinbrüche In den letzten Jahren sollten größere Umsatzeinbrüche ausgeblieben sein.
Budget für das laufende Jahr Für das laufende Jahr sollte ein detailliertes Budget vorliegen.
Umsatzerwartung Die Umsätze der nächsten Jahre sollten erheblich steigen. Umsätze alleine sind aber noch keine isolierte Zielgröße. Die Umsatzentwicklung sollte im Zusammenhang mit der Unternehmensplanung stehen (z.B. Erreichung höherer Marktanteile).
positive Ertragsentwicklung Für die nächsten Jahre sollte eine positive Ertragsentwicklung zu erwarten sein. Wenn das Unternehmen den Börsengang sucht, um eine größere Investition durchzuführen, sollte eine erhebliche Ertragsentwicklung nach Durchführung der Investitionsphase zu erwarten sein.
Plandaten für die G+V und die Bilanz Für die nächsten zwei bis drei Jahre sollten Planbilanzen und Plan-G+Vs aufgestellt werden.
Plan-/Istvergleiche Die Zukunftsprognosen sollten ihre Glaubwürdigkeit aus der Zuverlässigkeit der Prognosen in der Vergangen schöpfen. Die früher aufgestellten Plandaten sollten sich als realistisch erwiesen haben.
wachstumsstarke und attraktive Produkte und/oder Dienstleistungen Die Produkte des Unternehmens und/oder seine Dienstleistungen müssen vom investierenden Publikum als wachstumsstark und attraktiv anerkannt werden.
Organisation Die Organisation des Unternehmens sollte vorbildlich sein. Eine gute Geschäftsidee alleine verspricht noch keinen Erfolg. Die Infrastruktur zur erfolgreichen Umsetzung der Geschäftsidee ist oftmals noch wichtiger als die Geschäftsidee selbst. Alle wesentlichen Unternehmensbereiche wie Einkauf, Vertrieb, Technik, Produktion, Finanzen und Administration müssen abgedeckt sein.
internes Rechnungswesen Vor allem sollte das interne Rechnungswesen effektiv und zeitnah arbeiten.
Controlling-System Zur optimalen Organisation des Unternehmens gehört auch ein funktionierendes Controlling-System, das die ständige Justierung der unternehmerischen Aktivitäten auf das Unternehmensziel vornimmt.
Öffentlichkeitsarbeit Auch eine optimale Struktur für eine Öffentlichkeitsarbeit des Unternehmens sollte bereits vorhanden und erprobt sein.
Rechtsform Die Rechtsform für den Börsengang ist vorrangig die AG. Das Unternehmen sollte frühzeitig in dieser Rechtsform geführt werden.
Bilanzierung Zum Zwecke der internationalen Vergleichbarkeit sollte die Bilanzierung nach den Regeln der internationalen Bilanzregeln erfolgen. Die vergangenen Jahresabschlüsse sollten bereits nach diesen Regeln aufgestellt sein.
Publizität Die Publizität der Unternehmensdaten sollte bereits durchgeführt werden.
10.05.2014
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Interpretation von Sprüchen für die Unternehmensführung:
Visionen ohne Taten werden zu Träumereien, Taten ohne Visionen zu Alpträumen.
Aus dem Japanischen

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