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Eigenkapitalfinanzierung - Überblick

Kreditsicherheiten werden bei einer Eigenkapitalfinanzierung grundsätzlich nicht benötigt, wenn es sich um ein liquides Vermögen handelt, etwa ein frei verfügbares Guthaben auf einem Bankkonto. In diesem Falle erfolgt eine Finanzierung aus Eigenmittel und nicht aus Finanzierungsmitteln Dritter.

Oftmals ist es jedoch nicht ratsam, eine mögliche durch liquides Eigenkapital zahlbare Anschaffung durch Einsatz dieses Eigenkapitals zu finanzieren.

Beispiel:

Die A-GmbH, ein Handelsunternehmen, hat größere Verkaufsräume angemietet und will ihr Sortiment erweitern. Dazu benötigt es einen größeren Warenbestand. Das Unternehmen könnte diesen erweiterten Warenbestand aus dem Guthaben ihres Bankkontos bezahlen. Es finanziert aber die Anschaffungen durch einen auf längere Frist fest abgeschlossenen Bankkredit und übereignet zur Sicherheit die zu erwerbenden Waren. Damit steht die vorhandene Liquidität dem Unternehmen weiterhin zur Verfügung, so dass etwa bei Liquiditätsengpässen diese Liquidität zur Verfügung steht. Andernfalls müsste, wenn die Liquidität zur Anschaffung der Waren verwendet werden würde, das Unternehmen einen Kredit zur Deckung der Liquiditätsunterdeckung aufnehmen. Nicht immer ist dann ein solcher Kredit beschaffbar, oder dies dauert infolge der einzureichenden Unterlagen dann zu lange und bindet zudem mögliche Managementkapazitäten, die dann besser in die Beseitigung der Liquiditätsunterdeckung verwendet werden sollen.

Eine solche Liquiditätsunterdeckung kann etwa eintreten, wenn in einer Phase geringeren Umsatzes, z.B. außerhalb einer Saison, höhere Steuerzahlungen fällig werden.

Unter Eigenkapitalfinanzierung ist im engeren Sinne nur die Finanzierung durch liquides Eigentum zu verstehen, etwa indem die Anschaffung eines Kraftfahrzeuges aus einem Bankguthaben bezahlt werden.

Eine Mischung einer Eigenkapital- und einer Fremdfinanzierung liegt vor, wenn Eigenkapital zur Beschaffung von Fremdkapital verwendet wird. Formell liegt eine Fremdfinanzierung vor, weil ein Kreditvertrag mit einem Kreditgeber abgeschlossen wird. Wirtschaftlich liegt eine Eigenkapitalfinanzierung vor, weil quasi Eigenkapital für die Zeit der Kreditlaufzeit an den Fremdkapitalgeber "verkauft" also weggegeben wird.

Das für die Finanzierung eines unternehmerischen Vorhabens verwendete Eigenkapital, etwa für die Anschaffung einer Maschine, eines Kraftfahrzeugs oder eines Lagers, steht in diesem Falle dem Eigenkapitalgeber erst wieder zu, wenn die Investition zu einem entsprechenden Rückfluss geführt hat. Die laufenden Rückflüsse werden als ROI, Return of Investment, bezeichnet. Wer z.B. die Anschaffung einer Immobilie, die er vermietet, mit Eigenmittel finanziert, erhält sämtliche Mieteinnahmen und muss sie nicht dem Eigenkapitalgeber für Zins und Tilgung überlassen. Bei dieser Art der Finanzierung trägt der Eigenkapitalgeber das Risiko der Investition, indem das zur Sicherung weggegebene Vermögen nicht wieder zurückkommt.

Was Eigenkapital bei der Finanzierung eines Unternehmens ist, hängt von der Rechtsform des Unternehmens und von der Art und Weise der Finanzierung ab. So ist das Stammkapital bei der GmbH oder das Grundkapital bei der AG das Eigenkapital des Unternehmens. Dies kann, weil sich Rücklagen und stille Reserven gebildet haben, mehr sein als das Stamm- bzw. Grundkapital der Gesellschaft. Es kann aber auch weniger sein, wenn sich das Unternehmen als Kapitalvernichter herausgestellt hat.

Aus § 266 HGB ergibt sich, wie Eigenkapital in bilanzieller Hinsicht errechnet wird, nämlich als Saldo aus

  • gezeichnetem Kapital (z.B. Stammkapital bei der GmbH oder Grundkapital bei der AG),
  • Kapitalrücklage,
  • Gewinnrücklagen wie gesetzliche Rücklage, Rücklagen für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen, satzungsmäßige Rücklagen und andere Gewinnrücklagen,
  • Gewinnvortrag / Verlustvortrag und
  • Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag.

Zum Eigenkapital des Unternehmens zählen aber auch die stillen Reserven, die sich nicht aus der Bilanz ergeben. Stille Reserven können darin bestehen, dass Gegenstände im Aktivvermögen der Bilanz einen höheren Wert haben, als sie in der Bilanz angegeben sind, z.B. weil der Erwerb eines Grundstücks mit den Anschaffungskosten aktiviert ist, das Grundstück aber mittlerweile erheblich im Wert gestiegen ist. Stille Reserven können aber auch darin bestehen, dass Passivposten in der Bilanz überbewertet sind, z.B. weil Rückstellungen für drohende Verluste gebildet sind, die sich in dieser Höhe nicht realisieren.


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Wer meint, gut zu sein, hat schon verspielt.
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