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Basel III

Mit Basel III wurden nach der Finanzkrise 2008 und den dadurch erkannten Schwächen der bereits bestehenden Bankenregulierung die Regeln nach Basel II reformiert. Basel III ist also das Reformpaket des Basler Ausschusses der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) für die bereits bestehende Bankenregulierung Basel II und gilt für wichtige Regelungen ab 2013. Weitere Bestimmungen befinden sich noch in der internationalen Erörterung und werden zum späteren Zeitpunkt noch beschlossen. Die Umsetzung des ersten Teils von Basel III in der Europäischen Union erfolgte über eine Neufassung der Capital Requirements Directive (CRD) mit Wirkung ab dem 1. Januar 2014. Ziel der Reformen war u.a. die Verbesserung der Eigenkapitalbasis, nämlich dem Kernkapital („Common Equity“), bestehend insbesondere aus dem eingezahlten Gesellschaftskapital und den Gewinnrücklagen. Innovatives Hybridkapital wurde hierzu erheblich beschränkt. Insgesamt zählen zum Eigenkapital nur Instrumente, die am laufenden Verlust partizipieren. Eigenkapitalinstrumente, die lediglich im Liquidationsfall verfügbar sind (insbesondere Nachrangdarlehen) haben erheblich an Bedeutung verloren. Ziel von Basel III ist eine Stärkung des Fortführungsprinzips („Going-Concern-Prinzip“). Die Verbesserung der Risikodeckung soll u.a. durch folgende Maßnahmen erfolgen:
  • Erhöhung der Kapitalanforderungen für Kredit- und Marktrisiken
  • Erhöhte Standards für den bankenaufsichtlichen Überprüfungsprozess
  • Erhöhte Standards für die Offenlegung
  • Reduktion der Abstützung auf externe Ratings
Ziel von Basel III ist auch die Verbesserung der Liquidität. Durch die Verbesserung des Liquiditätsmanagements soll verhindert werden, dass die Zentralbanken wieder, wie in der Finanzkrise, die Banken mit Liquidität unterstützen müssen, um deren Zusammenbruch zu vermeiden.
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