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Restschuldversicherung

Vielfach empfehlen Banken oder Sparkassen bei den Kreditverhandlungen den Abschluss einer Restschuldversicherung. Eine Restschuldversicherung ist eine Risikolebensversicherung, bei der die Versicherungssumme an die Bank oder Sparkasse ausgezahlt wird, wenn der Kreditnehmer vorzeitig verstirbt. Eine solche Versicherung erhöht die Finanzierungskosten erheblich, gibt aber dem Unternehmen und den Familienmitgliedern die Sicherheit, dass sie im Falle des vorzeitigen Versterbens des Unternehmens neben dem Wegfall seiner Arbeitskraft nicht auch noch mit der Rückzahlung der Darlehensverbindlichkeiten belastet sind.

In den Effektivzins sind die Kosten für die Versicherung nur hineinzurechnen, wenn die Bank oder Sparkasse dies als Bedingung macht. Daher wird in der Regel ein solcher Abschluss nicht als Bedingung aufgestellt, aber der Unternehmer zum Abschluss einer solchen Versicherung "sanft" gedrängt.

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Interpretation von Spr chen f r die Unternehmensf hrung:
Visionen ohne Taten werden zu Träumereien, Taten ohne Visionen zu Alpträumen.
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