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Basel II

Überblick zu Basel II:

Seit dem Beschluss von Basel II wird es für Unternehmen erheblich schwerer geworden, eine Bankfinanzierung zu erhalten, zumindest zu den bisherigen Konditionen. Begonnen hat alles mit der Vorlage eines Konsultationsbeschlusses des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht. Ziel war, die Stabilität des internationalen Finanzsystems zu erhöhen, indem Risiken im Kreditgeschäft besser erfasst und die Eigenkapitalausstattung der Banken risikogerechter erfolgt.

Nach dem Beschluss von Basel II müssen die Banken für Unternehmen einen höheren Eigenkapitalanteil für Kredite hinterlegen als bisher. Zuvor galt die Regelung, dass 8 % der Kreditsumme als Eigenkapital zu hinterlegen ist. Seit 2007 ist die Höhe des von der Bank zu hinterlegenden Eigenkapitals von der Bonität des Unternehmens abhängig. Ist die Bonität eher schlecht, hat die Bank für die Kreditausreichung einen höheren Betrag als bisher zu hinterlegen, so dass die Bank neu kalkuliert. Entweder bekommt das Unternehmen gar keinen Kredit, so dass der zu hinterlegende Eigenkapitalanteil für andere Unternehmensfinanzierungen offen ist, oder aber das Unternehmen muss einen erheblich erhöhten Zinssatz zahlen. Im Zweifel entscheiden sich die Banken dafür, dass das Unternehmen keinen Kredit mehr erhält, denn der erhöhte Zinssatz wäre von Unternehmen zu fordern, deren Bonität ohnehin schlecht ist. Durch die erheblich erhöhten Finanzierungskosten würde das Unternehmen noch mehr in seiner Bonität leiden, so dass bei Auslaufen des Kredits eine Verlängerung nicht möglich oder zu noch höheren Zinsen zu erfolgen hätte. Also ist es aus Sicht der Bank besser, dem Unternehmen gar keinen Kredit zu gewähren.  

Überblick zu Basel I::

Der Basler Ausschuss ist 1974 anlässlich des Zusammenbruchs der Herstatt-Bank gegründet worden. Diese Bankeninsolvenz zog die international arbeitenden Banken stark in Mitleidenschaft. In 1988 wurde dann mit Basel I der erste Weltstandard für die Eigenkapitalunterlage für Kredite festgesetzt, mit der Folge, dass alle Kredite mit 8 % des Eigenkapitals der Bank zu unterlegen sind. Diese pauschale Festlegung einer Eigenkapitalunterlegung für alle Kredite, egal ob diese sicher oder unsicher sind, ist Anlass für die risikogestützte Festlegung einer Eigenkapitalunterlegung der Kredite mit Basel II. Die Bezeichnung "Basel" ist entstanden, weil die Verhandlungen und Entscheidungen in Basel erfolgten, wo die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich ihren Sitz hat.

Basel II: Erleichterungen für kleine und mittlere Unternehmen:

Für kleine und mittlere Unternehmen gibt es Erleichterungen. Kredite bis 1 Mio € werden wie Darlehen an Privatkunden behandelt werden. Diese Kredite können von den Banken in einem Portfolio zusammengefasst werden. Dieses Portfolio muss mit einer geringeren Eigenkapitalsumme als bisher unterlegt werden. Ferner gibt es Erleichterungen bei Kredite an Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als 50 Mio €., indem der Abschlag vom Risikozuschlag von der tatsächlichen Größe des Unternehmens abhängt. Unternehmen, die weniger als 500 Mio € Bilanzsumme oder Umsatz haben, müssen keinen Zinszuschlag für langfristige Kredite mehr zahlen, wenn sie von der Aufsichtsbehörde freigestellt werden. Und schließlich werden auch bankinterne Ratings zugelassen, da die jeweiligen Risikobeurteilungen von Bank zu Bank in der Regel unterschiedlich sind.
 

Durchführung des Ratings:

Die Höhe des Risikos bestimmt das Rating, also die Einstufung des Unternehmens in eine bestimmte Risikoklasse. Soweit ein externes Rating, also ein Rating durch ein Ratingunternehmen notwendig ist, sind hierfür nicht unerhebliche Kosten aufzuwenden. Kosten von € 25.000 bis 50.000.- oder mehr können hier schnell entstehen. Allerdings gibt es auch hier für kleine und mittlere Unternehmen Erleichterungen. Dort können die finanzierenden Banken das Rating selbst durchführen. 

Fitnesskur für kleine und mittlere Unternehmen:

Die Unternehmensführung von kleinen und mittelständischen Unternehmen sollten dem Unternehmen eine Fitness-Kur verschreiben, um eine günstige Bonität zu erreichen oder zu erhalten. Vor allem ist es notwendig, sich Gedanken darüber zu machen, wo das Unternehmen steht und wo seine Schwachpunkte und Risiken liegen. Aus einer solchen Analyse des Unternehmens heraus, kann dieses gestärkt hervorgehen.

Verstärkung der Eigenkapitalquote:

Die Regelungen für die Kreditvergabe dürften auch in Zukunft eher noch schärfer werden, also lockerer. Dabei gilt, je kleiner das Unternehmen, umso strenger sind die Anforderungen der Banken an die Kreditvergabe. Deshalb sollte bei der Planung der Unternehmensfinanzierung sehr vorsichtig mit dem Einsatz von Fremdkapital umgegangen werden. Damit bleibt für kleine und mittelständische Unternehmen in Zukunft in der Regel nur die Möglichkeit einer verstärkten Eigenkapitalfinanzierung. Eine Eigenkapitalquote von 50 % oder mehr sollte angestrebt werden. Dies führt aber dazu, dass der Eigenkapitalfinanzierer entsprechende Mitspracherechte im Unternehmen verlangt, wovor sich die kleine und mittelständische Wirtschaft erheblich scheut.

10.04.2008

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