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Donnerstag, 23.02.2012

Wirtschaftsverlag für Unternehmensführung
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Die Absicherung von Krediten und anderen Zahlungsverpflichtungen

Sicherheiten werden für Kredite bestellt. Die Sicherungseinräumung stellt also die Weggabe von Vermögensteilen im Rahmen einer Fremdfinanzierung dar. Grundsätzlich sollte die Finanzierung von Unternehmen und privaten Investitionen vorrangig mit Eigenkapital erfolgen. Meist wird dies aber nicht möglich sein, weil ein entsprechendes Eigenkapital nicht vorhanden ist. Dann sollte sich der Darlehensnehmer aber zumindest bewusst sein, dass die Kreditaufnahme für ihn ein erhebliches Risikogeschäft ist. Er gibt vorhandenes Vermögen weg, oder noch schlimmer, er zieht mit einer persönlichen Bürgschaft einen Wechsel auf sein persönliches zukünftiges Vermögen. Können die Kredite einmal nicht in dem notwendigen Maße bedient werden, hat der Kreditgeber alle Möglichkeiten der Verwertung der Sicherheiten, die oftmals weit unter Wert verschleudert werden. Davon, dass auch ein noch so vorsichtiger Kreditnehmer im Laufe vieler Jahre einmal in die Krise kommt, kann ausgegangen werden. Die Praxis bestätigt dies.

Überblick Fremdfinanzierung

Bei der Fremdkapitalfinanzierung stellt der Fremdkapitalgeber ein Darlehen zur Verfügung, das zu einem bestimmten Zeitpunkt zurückgezahlt werden muss und das in der Regel zu einem bestimmten Zinssatz zu verzinsen ist. Für den Fremdkapitalgeber ist es unerheblich, ob der Darlehensnehmer mit dem Kapital gut oder schlecht wirtschaftet. Der Fremdkapitalgeber ist nur daran interessiert, dass Zins und Tilgung vereinbarungsgemäß vom Darlehensnehmer geleistet werden. Der Fremdkapitalgeber trägt damit kein Risiko im Hinblick auf den Unternehmenserfolg und hat dem gegenüber aber auch keinen Vorteil, wenn des Unternehmen überdurchschnittlich erfolgreich ist. Das einzige Risiko für den Fremdkapitalgeber ist das Risiko, dass der Darlehensnehmer nicht mehr in ausreichendem Maße leistungsfähig ist, das Darlehen vereinbarungsgemäß zu verzinsen und zurückzuzahlen. Um dieses Risiko auszuschließen oder zumindest zu vermindern, lässt sich der Fremdkapitalgeber absichern. D.h., dass er notfalls durch die Verwertung von Sicherheiten seine Ansprüche befriedigen kann, wenn der Darlehensnehmer seinen Zahlungspflichten nicht mehr nachkommt.



Die Absicherung kann dabei in höchst unterschiedlicher Form geschehen. Die Sicherheiten können so gut sein, dass der Fremdkapitalgeber kaum ein Risiko trägt, z.B. wenn er mit einer Kapitallebensversicherung mit einem Rückkaufswert in Höhe von mehr als der Darlehenssumme oder mit erstrangigen Grundschulden auf einem Grundstück abgesichert ist, das wesentlich mehr wert ist, als er an Darlehen gegeben hat.

Die Absicherung kann aber auch mit Sicherheiten geschehen, bei denen der Fremdkapitalgeber ein Sicherheitenverwertungsrisiko trägt, also ein Risiko, dass er bei der Verwertung der Sicherheiten nicht einen ausreichend hohen Verwertungserlös erzielt, um seine Ansprüche aus dem Kreditvertrag befriedigt zu erhalten.

Von der Höhe des Risikos für den Fremdkapitalgeber hängt die Höhe des Zinssatzes ab, den er für den Kredit verlangt. So bewertet der Fremdkapitalgeber zunächst sein Risiko, dass der Darlehensnehmer nicht mehr in der Lage ist, Zins und Tilgung für das Darlehen aufzubringen. Bei diesem Risiko handelt es sich um das so genannte Bonitätsrisiko. Sodann bewertet er das Risiko, dass die Befriedigung der Darlehensansprüche aus der Verwertung der Sicherheiten nicht in vollem Umfange erfolgen kann.

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Nähere Informationen, insbesondere zu den einzelnen Sicherheiten und mit Tipps und Mustervorlagen erhalten Sie in unserer Broschüre "Kreditsicherheiten"