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Restschuldversicherung
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| Vielfach empfehlen Banken oder Sparkassen bei den Kreditverhandlungen den
Abschluss einer Restschuldversicherung. Eine Restschuldversicherung ist eine
Risikolebensversicherung, bei der die Versicherungssumme an die Bank oder Sparkasse
ausgezahlt wird, wenn der Kreditnehmer vorzeitig verstirbt. Eine solche Versicherung
erhöht die Finanzierungskosten erheblich, gibt aber dem Unternehmen und den
Familienmitgliedern die Sicherheit, dass sie im Falle des vorzeitigen Versterbens des
Unternehmens neben dem Wegfall seiner Arbeitskraft nicht auch noch mit der Rückzahlung
der Darlehensverbindlichkeiten belastet sind. |
| In den Effektivzins sind die Kosten für
die Versicherung nur hineinzurechnen, wenn die Bank oder Sparkasse dies als Bedingung
macht. Daher wird in der Regel ein solcher Abschluss nicht als Bedingung aufgestellt, aber
der Unternehmer zum Abschluss einer solchen Versicherung "sanft" gedrängt. |
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