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Bereitstellungszinsen / Teilauszahlungszuschläge
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| Will ein Unternehmen eine Investition durchführen, z.B. ein neues
Betriebsgebäude bauen, eine Produktionsanlage erstellen oder eine EDV-Anlage
installieren, so muss er dies in der Regel fremdfinanzieren. Dabei wird er ein Darlehen
bei einer Bank oder Sparkasse aufnehmen, das eine feste Laufzeit hat. Die Laufzeit sollte
sich mit der Abschreibungsdauer decken, wobei eher von der tatsächlichen
Abschreibungsdauer als an der steuerlichen Abschreibungsdauer ausgegangen werden sollte.
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| Die
Investition wird sich meist über einen längeren Zeitraum hinziehen. Die Kosten
für die Investition werden dabei in mehreren Raten zu zahlen sein. Damit der Unternehmer
aber bei Auftragserteilung an den Auftragnehmer die vollständige Finanzierung gesichert
hat, muss er für den Gesamtbetrag der Investition einen Darlehensvertrag geschlossen
haben mit der Vereinbarung, dass das Darlehen nach Maßgabe der Fälligkeit der einzelnen
Raten abgerufen wird.
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| Für noch nicht ausgezahlte Darlehensbeträge verlangen die Banken in der
Regel Bereitstellungszinsen, meist in Höhe von 0,25 % pro Monat. Hier sind kaum größere
Unterschiede bei den einzelnen Banken und Sparkassen zu sehen. Die Unterschiede verlagern
sich aber auf die Frage, ab wann die Bereitstellungszinsen anfallen. Manche Banken wollen
bereits nach einem Monat Bereitstellungszinsen berechnen. Manche verlangen diese erst nach
drei Monaten und manche erst nach fünf Monaten. Hierauf sollte also bei den
Finanzierungsverhandlungen genau geachtet werden. |
| Zu achten ist in solchen Fällen auch darauf, dass die Bank oder
Sparkasse keine Teilzahlungszuschläge verlangt. Manche verlangen nämlich neben den
Bereitstellungszinsen auch noch einen Zuschlag zu dem Zins der bereits ausgezahlten
Teilbeträge. Eine solche doppelte Belastung des Unternehmens mit Bereitstellungszinsen
und Teilzahlungszuschläge sollte auf keinen Fall akzeptiert werden. Wenn die Bank oder
Sparkasse dies verlangt, sollten dann gleich die Verhandlungen abgebrochen werden, weil
die Befürchtung besteht, dass noch weitere versteckte Kosten eingerechnet sind. Denn
solche Beträge wie Teilzahlungszuschläge werden bei der Berechnung des
Effektivzinssatzes nicht berücksichtigt, so dass die Bank oder Sparkasse mit niedrigen
Effektivzinsen werden kann, obwohl dies nicht gerechtfertigt ist. |
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