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Die Ermittlung des maximalen Sanierungsbetrags

Der für eine Sanierung aufzuwendende Betrag ist eine Investition. Man kann diesen Betrag für den Kauf von Aktien oder Anleihen, für den Kauf von Immobilien, für die Errichtung einer Produktionsanlage oder für die Sanierung eines Unternehmens verwenden. Es handelt sich also dabei um die Anschaffungskosten im Rahmen eines Projekts. Man könnte diesen Betrag als "Kaufpreis für den Erwerb eines sanierten Unternehmens" bezeichnen. Ob die Investition eines solchen Betrages sinnvoll ist oder nicht berechnet sich daher nach der Investitionsrechnung auf der Grundlage des prognostizierten künftigen Ertrags des sanierten Unternehmens.

Beispiel: Ein Unternehmen in der Rechtsform der GmbH & Co. KG droht insolvent zu werden, weil dem Unternehmen wichtige Schlüsselmärkte für seine Produkte weggebrochen sind. Die Gesellschafter der GmbH & Co. KG haben zwei Alternativen. Entweder wird das Unternehmen infolge der Insolvenz zerschlagen und sie haben das bisher eingesetzte Kapital verloren oder sie investieren in die Sanierung des Unternehmens. Diese Sanierungsinvestition könnten sie aus eigenem Vermögen aufbringen und dem Unternehmen durch eine Kapitalerhöhung zur Verfügung stellen. Auf dieser Grundlage verhandeln sie mit den Gläubigern. Nach den ersten Verhandlungen liegen folgende realistisch anzunehmende Daten vor:
Die Sanierung setzt zwei zentrale Maßnahmen voraus, nämlich einmal die Ablösung von Gläubigern in Höhe eines Betrages von 800.000 Euro und die Durchführung eines Marketingprogramms zur Akquisition neuer Produkte mit Kosten von EUR 200.000. Die abzulösenden Gläubiger würden auf die den Betrag von 800.000 Euro übersteigenden Forderungen verzichten. Beide Maßnahmen zusammen würden also dazu führen, dass die Gesellschafter der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Sanierungsvereinbarung mit den Gläubigern Eigenkapital in Höhe eines Betrags von 1 Mio. Euro zuzuführen haben.
Nach der Kapitalerhöhung würde das Unternehmen folgende Ergebnisse erzielen: In den ersten beiden Jahren wird eine schwarze Null erzeugt. Es entsteht also weder ein Gewinn noch ein Verlust. Bei der Ermittlung dieses Ergebnisses werden die Marketingkosten nicht mitgerechnet, weil es sich dabei um die Investition zur Gesundung des Unternehmens handelt. Im dritten Jahr wird ein erster Gewinn von 50.000 Euro erwirtschaftet. Danach steigen die Gewinne auf 75.000 Euro im vierten Jahr, auf 100.000 Euro im fünften Jahr und auf 125.000 Euro im sechsten Jahr. Ab dem siebten Jahr kann dauerhaft mit einem Gewinn von 150.000 Euro gerechnet werden.

Ferner stellen die Gesellschafter folgende Rechnung auf: Sie könnten diesen Betrag von 1 Mio. Euro alternativ in festverzinsliche Staatsanleihen der Bundesrepublik Deutschland anlegen und würden hierfür Zinsen von jährlich 5 % erhalten. Wenn sie anstatt dessen den Betrag in die Sanierung der GmbH & Co. KG investieren, wollen sie diese Rendite zuzüglich eines Risikozuschlags von 8 % jährlich im Hinblick auf das erhöhte Risiko eines sanierten Unternehmens erwirtschaften. Ihre Renditeerwartung für die Investition von Sanierungskosten in Höhe von 1 Mio. Euro liegt damit bei 13 % jährlich.

Die Gesellschafter wollen wissen, ob sie einer Sanierung zu diesen Bedingungen zustimmen sollten. Hierzu ermitteln sie den Barwert der aus dem sanierten Unternehmen erwarteten Gewinne und stellen diesen mit einem Betrag von 750.000 Euro fest. Da dieser Betrag wesentlich unter den Investitionskosten von 1 Mio. Euro liegt wollen sie die Sanierung auf dieser Grundlage nicht durchführen. Jedoch wird den Gläubigern alternativ angeboten, sich an den Sanierungskosten in der Weise zu beteiligen, dass sie auf weitere Forderungen in Höhe von 250.000 Euro verzichten, damit die Gesellschafter des zu sanierenden Unternehmens anstatt eines Betrages von 1 Mio Euro lediglich 750.000 Euro an Kosten für die Sanierung des Unternehmens aufzuwenden haben. Die Gläubiger würden also anstatt 800.000 Euro nur 550.000 Euro erhalten.

Aus diesem Beispiel ergibt sich folgendes:
  • Da der Zukunftsertrag im Wesentlichen eine feste Größe ist, muss die Entscheidung von der Höhe des Barwerts aus betrachtet werden. Denn nur der Sanierungsbeitrag durch Ablösung der Gläubiger ist die variable Zahl. Entweder sind die Gläubiger mit diesen Bedingungen einverstanden oder die Sanierung unterbleibt.
  • Würde man die Sanierungsaufwendungen nach der ersten Verhandlungsrunde von insgesamt 1 Mio Euro akzeptieren, dann würde diese Investition nur zu einer Rendite von 10,5% p.a. führen. Damit würde der Risikoanteil im Kapitalisierungszinsfuß nicht das tatsächliche Risiko abdecken.
  • Wenn die Gläubiger nicht zur Reduzierung ihrer Forderungen auf einen Betrag von 550.000 Euro einverstanden wären, dann wäre es für die Gesellschafter besser, den Betrag von 1 Mio Euro in eine andere alternative Anlage zu investieren, beispielsweise in die Sanierung eines anderen Unternehmens, das einen höheren Ertrag und/oder geringere Sanierungsaufwendungen zum Inhalt hat.
Die Investition des Betrags von 750.000 Euro entspricht also letztlich dem Wert des sanierten Unternehmens. Die genauen Berechnungen dieses Beispiels erhalten Sie mit unserer Broschüre zur Unternehmensbewertung.

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