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Notfallregelungen bei der Unternehmensnachfolge

Im Alter steigt das Risiko, dass der Unternehmensführer kurzfristig und für eine längere Zeit als Unternehmensführer ausfällt, z.B. durch einen Schlaganfall oder einen Herzinfarkt. In solchen Fällen kann der Unternehmensführer vorübergehend oder gar auf Dauer nicht mehr handeln und für Notfalllösungen sorgen. Deshalb sollte auch für diesen Fall des plötzlichen Ausfalls vorgesorgt sein, damit der Betrieb ohne größeren Schaden weiterlaufen kann.

Vollmachten

Zunächst gehört zur Notfallregelung, dass alle wesentlichen Dokumente an einem zentralen Ort auffindbar sind. Ferner sollte ein Vertreter oder insbesondere der aus der Familie vorgesehene Nachfolger mit entsprechenden Vollmachten ausgestattet sein. Möglich ist es auch, dass der Unternehmensführer einer Person des engsten Vertrauens, z.B. seinem Ehegatten, eine Vollmacht erteilt, die wiederum das Recht zur Erteilung von Untervollmachten enthält. Damit kann diese Person dann eigenständig entscheiden, ob sie selbst die Vollmacht ausübt oder sie einem anderen überträgt.

Vor allem sollte der Vertreter auch eine Kontovollmacht besitzen, damit der Zahlungsvorgang gesichert bleibt.
 

Notfallregelung durch Testamentsvollstreckung

Für den Fall des Versterbens des Unternehmers kann und sollte der Unternehmer, solange die Unternehmensnachfolge noch nicht oder noch nicht vollständig durchgeführt ist, die Unternehmensnachfolge durch eine Testamentsvollstreckung regeln. ....hierzu näher

Nähere Einzelheiten zur Unternehmensnachfolge mit Musterverträgen, Tipps und einem Beispiel einer Unternehmensnachfolge eines Unternehmers, der mit langer Hand einen MBO vorbereitet, erhalten Sie in unserer eBook zur Unternehmensnachfolge.
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aktuelle eBooks zum Thema:

Die Nachfolge von Unternehmen
Auflage: 2018, 84 Seiten DIN A 4
Konzeption, Vorbereitung, Tipps, Vertragsmuster
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Interpretation von Sprüchen für die Unternehmensführung:
Alles wirklich Wertvolle kommt nicht aus dem Ehrgeiz oder aus dem Pflichtgefühl, sondern aus der Liebe und Devotion gegenüber Menschen und objektiven Dingen.
Albert Einstein

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