Die Finanzierung von Unternehmen

1. Überblick 
1.1 Einführung 
     1.1.1 Maßgeschneidertes Finanzierungskonzept für jedes Unternehmen 
     1.1.2 Risiken der Fremdfinanzierung 
     1.1.3 Schwerpunkt: Eigenkapitalfinanzierung 
     1.1.4 Mezzanine-Finanzierungen 
1.2. Unternehmensanalyse 
     1.2.1 Basel II und III 
     1.2.2 Liquidität für leistungsfähige Unternehmen 
     1.2.3 Checkliste: Wie fit ist Ihr Unternehmen? 
1.3 Wichtige Unternehmenskennzahlen 
     1.3.1 Eigenkapitalquote, Verschuldungsgrad 
     1.3.2 Intensität des langfristigen Kapitals 
     1.3.3 Gesamtkapitalrendite 
     1.3.4 Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 
     1.3.5 Vorsteuergewinn 
     1.3.6 Umsatzrendite 
     1.3.7 Stille Reserven 
     1.3.8 Struktur des Anlagevermögens 
     1.3.9 Liquidität 
     1.3.10 Cash-Flow 
1.4 Investitions- und Unternehmensplanung 
1.5 Präsentationsunterlagen für das Unternehmen 
     1.5.1 Vollständigkeit 
     1.5.2 Richtigkeit 
     1.5.3 Klarheit 

2. Eigenkapitalfinanzierung 
2.1 Definition Eigenkapital 
2.2 Einzelunternehmen 
2.3 GmbH 
     2.3.1 Stammkapital 
     2.3.2 Gläubigerschutz durch Insolvenzantragspflichten 
     2.3.3 Das freie Kapital 
     2.3.4 Schutz des Gesellschaftskapitals 
2.4 Aktiengesellschaft 
     2.4.1 Übersicht 
     2.4.2 Grundkapital, Einzahlung 
     2.4.3 Schutz des Gesellschaftskapitals 
     2.4.4 Die ordentliche Kapitalerhöhung 
     2.4.5 Die Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital 
     2.4.6 Die bedingte Kapitalerhöhung 
     2.4.7 Bezugsrecht 
2.5 GmbH & Co. KG 
2.6 GmbH & Co. KG auf Aktien 
     2.6.1 Die Organe der GmbH & Co. KG auf Aktien 
     2.6.2 Gründe für eine GmbH & Co. KG auf Aktien 
2.7 Going public 
     2.7.1 Gründe 
     2.7.2 Voraussetzungen für ein öffentliches Angebot von Aktien 
     2.7.3 Prospektpflicht 
     2.7.4 IPO und Emissionsbanken 
2.8 Private Equity 
2.9 Venture Capital 
     2.9.1 Risiken von Venture Capital 
     2.9.2 Arten von Venture Capital – Gesellschaften 
     2.9.3 Der Vertrag mit der Venture Capital – Gesellschaft 

3. Hybride Finanierungsformen 
3.1 Definition 
3.2 Wandelschuldverschreibung, Optionsanleihe 
3.3 Genussrechte 
3.4 stille Gesellschaft 
     3.4.1 Typisch stille Gesellschaft 
     3.4.2 Atypisch stille Gesellschaft 
3.5 Nachrangdarlehen 
3.6 Gesellschafterdarlehen 
3.7 Inkubation 

4. Fremdfinanzierung 
4.1 Bankfinanzierung 
     4.1.1 Sicherheiten 
     4.1.2 Arten der Kredite 
4.2 partiarisches Darlehen 

5. Öffentliche Förderprogramme 
5.1 Bürgschaftsbanken 
5.2 Deutsche Mittelstandsbank 
5.3 Förderungen auf Landesebene 

6. Leasing 

7. Finanzierung durch Forderungsverkäufe (Factoring) 
7.1 Überblick 
7.2 Vorteile 
7.3 Leistungsumfang 
     7.3.1 Überwachung und Buchung der Zahlungseingänge 
     7.3.2 Haftungsgarantie des Factors 
     7.3.3 Grenzüberschreitender Waren- und Dienstleistungsverkehr 
7.4 Kosten 
7.5 Arten des Factoring-Geschäfts 
     7.5.1 Full-Service-Factoring 
     7.5.2 Online-Factoring 
     7.5.3 Bulk-Factoring 
     7.5.4 Fälligkeits-Factoring 
     7.5.5 Echtes/Unechtes Factoring 
     7.5.6 Offenes/Stilles Factoring 
     7.5.7 Export-Factoring/Import-Factoring 

8. Einkaufsfinanzierung 

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Die Finanzierung von Unternehmen

1.     Überblick

1.1    Einführung

1.1.1  Maßgeschneidertes Finanzierungskonzept für jedes Unternehmen

Für die Unternehmensfinanzierung gibt es zahlreiche Formen und Modelle. Aber nicht alle Modelle sind für jedes Unternehmen geeignet, weil für manche z.B.

  • das Unternehmen zu klein ist oder
  • das Finanzierungsvolumen zu groß ist oder
  • die Finanzierungsform für das zu finanzierende Vorhaben zu teuer ist oder
  • der Unternehmer aus sonstigen Gründen diese Art der Unternehmensfinanzierung nicht wählen möchte.

Beispiele hierfür sind:

  • So kann z.B. ein kleines Unternehmen die Finanzierung nicht über einen Börsengang durchführen, weil es hierzu die teure und aufwändige Rechtsform der Aktiengesellschaft benötigt und darüber hinaus erhebliche einmalige und laufende Kosten der Börsennotierung anfallen. Allerdings hat auch ein kleines Unternehmen, das bald groß sein möchte, die Möglichkeit, das langfristige Ziel eines Börsengangs anzustreben und sich bis dahin mit Private Equity oder Venture Capital zu finanzieren.
  • Oder ein Familienunternehmen möchte keinen Partner in der Gesellschaft haben, so dass die Beteiligung des Finanziers als GmbH-Gesellschafter ausscheidet und etwa die Finanzierung über stille Beteiligungen vorrangig in Betracht kommt. Bei größeren Investitionsvorhaben von Familiengesellschaften bietet sich z.B. die GmbH & Co. KG auf Aktien an, denn bei dieser Gesellschaftsform bleibt die Geschäftsführungsbefugnis stets bei der Familien-GmbH als Komplementärin der GmbH & Co. KGaA.
  • Auch unter Kostengesichtspunkten kann die eine oder andere Art der Finanzierung ausscheiden. So ist z.B. eine Unternehmensanleihe wesentlich teurer als z.B. eine langfristige Bankfinanzierung mit einer guten Absicherung durch Grundbesitz.
  • Ferner können die Finanzierungsformen auch in der Weise gemischt werden, dass zunächst eine kurzfristige Finanzierungsform, z.B. über Bankkredite mit jederzeitiger Kündigungsmöglichkeit des Darlehensnehmers oder mit kurzer Laufzeit gewählt wird, um diese Finanzierungsform dann alsbald durch eine langfristige andere Finanzierungsform zu ersetzen, z.B. durch die Hereinnahme von Gesellschaftern.
  • Und schließlich kann es zur Philosophie des Unternehmens gehören, dieses nur durch Eigenkapital zu finanzieren, um die Risiken einer Fremdfinanzierung zu vermeiden.

Deshalb muss jede Unternehmensfinanzierung maßgeschneidert auf das jeweilige Unternehmen und seiner Philosophie zugeschnitten werden.

Zu unterscheiden sind dabei insbesondere die Eigenkapital- oder Fremdfinanzierung. Der Schwerpunkt einer Unternehmensfinanzierung sollte in der Eigenkapitalbeschaffung liegen, um den dauerhaften Bestand des Unternehmens zu sichern. Eine Fremdfinanzierung sollte nur begleitend erfolgen. Eine Unternehmensfinanzierung, die im Wesentlichen auf eine Fremdfinanzierung abstellt, wäre ohnehin kaum möglich. Die Banken und Sparkassen (im folgenden nur Banken genannt) sind im Laufe der Jahre bei ihrer Unternehmensfinanzierung zurückhaltender geworden und orientieren sich vorrangig an dem Risiko des Kreditausfalls. Deshalb stellt sich aus der Sicht der Banken die Frage, ob und wenn ja, zu welchen Konditionen eine Fremdfinanzierung von Unternehmen erfolgen soll. Je höher ein Unternehmen fremd finanziert ist, desto höher ist für die Bank das Risiko, so dass schnell die Grenze erreicht ist, bei der die Bank wegen zu geringem Eigenkapital die Finanzierung eines Unternehmens ablehnt oder aber einen erheblichen Risikozuschlag auf den Zins erhebt, so dass die Finanzierung deshalb sehr teuer wird. Ferner sind in der Regel bei einer hohen Fremdfinanzierung die guten Sicherheiten bereits verbraucht und stehen daher für eine weitere Fremdfinanzierung nicht mehr zur Verfügung.

1.1.2  Risiken der Fremdfinanzierung

Die Führung und Entwicklung von Unternehmen, insbesondere der Start oder die Erweiterung eines Unternehmens bedürfen meist einer erheblichen Menge an Finanzierungsmittel. Banken stellen ein solches Kapital als klassische Fremdfinanzierung zur Verfügung. Voraussetzung hierfür ist jedoch die Stellung von ausreichenden Sicherheiten. Hieran scheitert es, wenn die Unternehmen oder deren Gesellschafter nicht über solche Sicherheiten in ausreichendem Maße verfügen, was meist der Fall ist.

1.1.2.1           Annuitätendienst unabhängig vom Erfolg

Der Nachteil der Fremdfinanzierung einer Unternehmensentwicklung besteht insbesondere darin, dass der Annuitätendienst unabhängig von dem Erfolg der Unternehmensentwicklung aufzubringen ist. Entwickeln sich das Unternehmen oder die zu finanzierende Investition nicht wie geplant, dann kann eine solche Unternehmensfinanzierung sehr schnell das Aus für das Unternehmen bedeuten.

Eine Vielzahl der Insolvenzen von Unternehmen ist auf eine solche übermäßige Finanzierung durch Fremdkapital zurückzuführen. Eine ernste existenzgefährdende Krise ist nämlich schnell erreicht.

1.1.2.2           Fokussierung der Bank auf die Sicherheiten

Die Bankmitarbeiter sind lediglich Verwalter fremden Vermögens und nicht Unternehmer. Einzige Entscheidungskriterien für die Kreditvergabe sind die Fragen,

  • wie sicher die Ansprüche aus dem Darlehensvertrag sind, d.h. ob nach den aktuellen Erträgen und plausiblen Planungen der Annuitätendienst aus dem Unternehmen erwirtschaftet werden kann und
  • welche Risiken bestehen, dass sich die Ertragskraft in Zukunft verschlechtert und
  • wenn dies nicht der Fall sein sollte, wie gut die Sicherheiten sind um einen Ausfall der Bank zu vermeiden.

Vor allem im Falle der Krise des Unternehmens werden diese Fragen für die Entscheidung gestellt, ob der Kredit fortgeführt wird oder die Sicherheiten verwertet werden. Der Erhalt des Unternehmens spielt dabei allenfalls eine Rolle, wenn sich mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ergibt, dass die Bank bei Aufrechterhaltung des Unternehmens besser dasteht. Kommt die Bank zum Ergebnis, dass ein Zuwarten bei Zahlungsverzug des Darlehensnehmers zu einer Verschlechterung der Sicherheitenlage führen könnte, wird der frühzeitigen Sicherheitenverwertung der Vorrang auch dann eingeräumt, wenn es dadurch zur Insolvenz und Zerschlagung des Unternehmens kommt.

Hier bestehen erhebliche Unterschiede zwischen größeren und kleineren Finanzierungen. Kommt das Unternehmen mit einer oder mehreren Raten der Annuitäten in Verzug, überprüft die Bank die Ursachen und fordert weitere Informationen und Unterlagen. Der Unternehmer ist meist optimistisch, was die Situation anlangt und versucht, die Bank davon zu überzeugen, dass die verhaltene Unternehmensentwicklung nur vorübergehender Natur ist. Bei den größeren Finanzierungen können und wollen sich die fachkundigen Mitarbeiter in der Sanierungsabteilung in die Situation hineinversetzen und beurteilen, ob und in welchem Maße das Unternehmen unternehmerische Chancen erschließen kann und bei guten Sanierungschancen werden Wege gefunden, mit denen das Unternehmen die Krise meistern kann. Bei kleineren und mittleren Finanzierungsvolumina erfolgt die Bearbeitung aber nur standardmäßig nach dem Wert und der Verwertbarkeit der Sicherheiten und es wird kaum geprüft, ob und welche Sanierungschancen das Unternehmen hat.

1.1.2.3           Folge einer Ertragskrise des Unternehmens

Die Folge einer Ertragskrise des Unternehmens ist zunächst die Androhung der Kündigung der Geschäftsverbindung durch die Bank. Kann das Unternehmen nicht innerhalb vorgegebener kurzer Frist die Krisenursachen beseitigen oder neue Sicherheiten beschaffen, erfolgt die Kündigung der Geschäftsbeziehung. Das Unternehmen wird zahlungsunfähig und muss, wenn es sich um eine Kapitalgesellschaft oder um eine GmbH & Co. KG handelt, innerhalb von drei Wochen Insolvenzantrag stellen, um die Strafbarkeit wegen Insolvenzverschleppung zu vermeiden. Mit der Insolvenz sind meist alle Investitionen des Unternehmers vernichtet. In seltenen Fällen könnte Vermögen gerettet werden, wenn eine Sanierung des Unternehmens im Insolvenzplanverfahren erfolgreich wäre. Aber auch in diesen Fällen müssen die Unternehmenseigner in erheblichem Maße auf Vermögen verzichten, so dass die Sanierung des Unternehmens im Insolvenzplanverfahren lediglich einen Totalverlust für die Unternehmenseigner vermeidet.

1.1.2.4           Keine Fürsorgepflicht der Bank für das Unternehmen

Vormals war die Bank meist daran interessiert, eine Lösung zu finden, wenn ein Kunde seinen Verpflichtungen vorübergehend nicht nachkommen konnte. Eine gewisse Fürsorge und Verantwortlichkeit für das Wohlergehen des Kunden war auch in Krisenfällen noch der Fall und die Bank war oftmals bereit, trotz erhöhtem Risiko bei der Sanierung des Unternehmens mitzuwirken. Denn meist waren es Regionalbanken, die die Unternehmen der Region finanzierten und waren sie dem öffentlichen Druck ausgesetzt, regionale Unternehmen und ihre Arbeitsplätze zu erhalten und damit gingen die Banken oftmals erhebliche eigene Risiken ein. Durch die zunehmende Finanzierung von Unternehmen durch überregionale Geschäftsbanken oder durch die Übertragung notleidender Kredite auf eine Bad-Bank reduzierte sich ein solcher öffentlicher Druck der Banken erheblich.

1.1.2.5           Kreditauslagerungen auf eine Bad-Bank

Kommt es zur Kreditkündigung, kommt es oftmals zu einem weiteren Risiko für den Bestand und die Entwicklung des Unternehmens, wenn die Verwaltung der ausgegebenen Kredite, insbesondere die Bearbeitung der notleidenden Kredite auf eine sogenannte Bad-Bank ausgelagert und damit nicht mehr durch eigenes Personal erledigt wird. Spezielle Dienstleister übernehmen die Bearbeitung und Entscheidung, wie es weitergeht, insbesondere welche Maßnahmen zu treffen sind. Dabei erfolgt die Ausgliederung notleidender Kredite oftmals an Unternehmen, die an einer schnellen Verwertung der Sicherheiten interessiert sind, insbesondere im Falle von Grundschulden als Sicherheit an einer schnellen Zwangsversteigerung der den Kredit sichernden Immobilien. Solche Unternehmen sind noch weniger an einer Regelung zur Vermeidung der Sicherheitenverwertung interessiert, als die Bank, die vielleicht noch im Fokus einer Verantwortlichkeit für die Unternehmenslandschaft und dem Erhalt von Arbeitsplätzen in der Region steht.

Mit der Übertragung des Kreditengagements auf eine Bad-Bank verliert das Unternehmen zudem den Kontakt zu den Ansprechpartnern bei seiner Bank, die den Kredit gegeben haben und zu denen in der Regel ein gutes Vertrauensverhältnis besteht. Denn diese Personen sind mit der Übertragung des Kreditengagements auf eine Bad-Bank nicht mehr zuständig. Hinzu kommt, dass auch der Übernehmer des notleidenden Kreditengagements schon deshalb kaum mehr ansprechbar ist, weil er an einer Kommunikation mit dem Schuldnerunternehmen nicht interessiert ist.

Entweder zahlt das betroffene Unternehmen alle finanziellen Verpflichtungen einschließlich aller nach der Kreditkündigung hohen Zinsen zur Gänze an die Bad-Bank zurück oder die Immobilie wird versteigert oder durch einen Insolvenzverwalter verkauft. In der Regel verfügt das betroffene Unternehmen nicht (mehr) über die finanziellen Mittel und ist auch nicht mehr ausreichend kreditwürdig, um eine Umfinanzierung zu erreichen, so dass die Verwertung nicht mehr aufzuhalten ist.

Bei der Übertragung der Kreditforderung an eine Badbank geht es also nur noch darum, wie schnell und ohne weiteres Risiko die Forderung beigetrieben werden kann.

Zwar wurden die wesentlichen Nachteile der Kreditnehmer durch das Risikobegrenzungsgesetz von 2008 „Gesetz zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken“) abgemildert, nachdem dadurch eine höhere Transparenz bei Kreditverkäufen und ein besserer Schutz bei Zahlungsrückständen geschaffen wurde. So wird seitdem etwa die Möglichkeit der Abtretung der Kreditforderung im Darlehensvertrag vereinbart und in den Darlehensbedingungen der Banken ist dies seitdem in der Regel vorgesehen. Allerdings geht der Darlehensnehmer zum Zeitpunkt des Darlehensvertrags davon aus, dass das Darlehen ordnungsgemäß zurückgezahlt wird und akzeptiert diese Klausel, wie er in der Regel auch eine Bürgschaft unterschreibt, weil er davon ausgeht, dass diese nicht benötigt werden wird. Ferner hat der Unternehmer bei den Verhandlungen zur Kreditaufnahme Scheu davor, auf den möglichen Ausfall des Darlehens infolge Nichtzahlung hinzuweisen und bestimmte Darlehensbedingungen daher nicht zu akzeptieren. Und wenn das Unternehmen einen Kredit benötigt, um die laufenden Kosten des Geschäftsbetriebs finanzieren zu können und diesen gerade noch erhält, ist dieses in der Regel nicht in der Lage, die Bedingungen zu verhandeln, sondern muss und wird sie so akzeptieren, wie sie von der Bank vorgegeben werden.

1.1.2.6           Typischer Werdegang einer fehlgeschlagenen Investition

Nachfolgend wird anhand eines Beispiels dargestellt, wie eine Kreditfinanzierung zum Untergang des Unternehmens führen kann. Ein solcher Werdegang ist typisch und findet in Unternehmenskrisen in dieser Form meist statt.

Beispiel:

  • A ist alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der A GmbH und wirtschaftet seit vielen Jahren mit vielen Mitarbeitern erfolgreich. Er will einen Betrag von 1 Mio € in die Erneuerung seines Maschinenparks und seiner EDV-Anlage investieren, was allesamt bereits abgeschrieben ist. Die Regionalbank C sagt ihm die Finanzierung zu und verlangt einen Zins von 7% p.a. und eine Tilgung von 12% p.a., die je am Jahresende fällig wird. Die Annuität beträgt mithin 19% p.a., somit 190.000 € pro Jahr. Die Nutzungsdauer für die Abschreibung wird auf 10 Jahre festgelegt, so dass für die lineare Abschreibung jährlich 100.000 € anfallen. Die A GmbH macht zum Zeitpunkt der Kreditvergabe einen jährlichen Gewinn von 300.000 €.
  • Der Bank werden zur Sicherheit der angeschaffte Maschinenpark und die EDV-Anlage übereignet. A übernimmt in voller Höhe die persönliche Bürgschaft und räumt der Bank eine Grundschuld auf seinem Eigenheim ein.
  • A prognostiziert, dass sich das Ergebnis durch die Investition erhöht und im zweiten Jahr nach der Kreditvergabe 500.000 € beträgt. Für die Bank ist das plausibel.
  • Der Markt dreht und die prognostizierte Erhöhung des Ergebnisses im ersten Jahr nach der Kreditvergabe fällt aus. Dank der getätigten Investition konnte erreicht werden, dass das Geschäftsergebnis der A-GmbH gegenüber den Vorjahren nicht zurückgeht, sondern gleich bleibt, so dass sich das bilanzielle Ergebnis wie folgt errechnet: 300.000 – Afa 100.000 – Zinsen 70.000 = 130.000 €; die Liquidität errechnet sich wie folgt: 300.000 – 190.000 = 110.000 €. Daraus folgt, dass sich Ergebnis und Liquidität durch die Investition und ihrer Finanzierung erheblich reduziert haben.
  • Im 2. und 3. Jahr bleibt der Markt weiterhin schwierig. Wiederum nur infolge der Erneuerung des Maschinenparks und der EDV-Anlage kann die A-GmbH Schlimmeres verhindern. Dennoch geht das vormalige Geschäftsergebnis von 300.000 € p.a. nun auf 100.000 € zurück. Entsprechende Fehlbeträge im Ergebnis und in der Liquidität kann das Unternehmen aus den Reserven decken.
  • Auch im 4. Jahr bleibt der Markt schwierig. So errechnet sich das bilanzielle Ergebnis wie folgt: 100.000 – Afa 100.000 – Zinsen 43.000 = -43.000 €; die Liquidität errechnet sich wie folgt: 100.000 – 190.000 = – 90.000 €.
  • Obwohl der Kredit durch die Tilgung mittlerweile nur noch die Hälfte der ursprünglichen Kredithöhe beträgt und das Unternehmen alle Zahlungen auf den Kredit geleistet hat wird die Bank unruhig und überwacht die A-GmbH verstärkt. Es werden Kostensenkungsmaßnahmen insbesondere im Personalbereich von mindestens 90.000 € p.a. gefordert, weil eine Umsatzerhöhung wegen der schlechten Marktgegebenheiten kaum realistisch ist.
  • Im 5. Jahr reduziert sich das vormalige Geschäftsergebnis trotz Kostensenkungsmaßnahmen auf 50.000 €. Das bilanzielle Ergebnis errechnet sich wie folgt: 50.000 – Afa 100.000 – Zinsen 32.700 = -82.700 €; die Liquidität errechnet sich wie folgt: 50.000 – 190.000 = – 140.000 €.
  • Nunmehr ist die vorhandene Liquidität aufgebraucht, so dass die A-GmbH den Tilgungsanteil von 157.300 € nicht mehr zahlen kann. Gerade noch kann die A-GmbH die Zinsen von 32.700 € zahlen. A möchte eine Tilgungsaussetzung. Die Bank lehnt die Tilgungsaussetzung ab, begründet dies damit, dass die Sicherheiten ohnehin nicht ausreichend seien und der Wert der sicherungsübereigneten Maschinen durch die Nutzung und den Zeitablauf abgenommen hat und weiterhin abnimmt, weswegen die Leistung der Tilgung notwendig sei, weil diese den Werteverzehr des Maschinenparks kompensiere.
  • Die Bank droht die Kreditkündigung mit einer Frist von einem Monat an, in der die ausstehende Tilgung zu leisten ist. Da auch A persönlich nicht mehr über eine solche Liquidität verfügt und Zahlung nicht leisten konnte, bleibt die Zahlung des Tilgungsanteils aus und die Bank kündigt nach Ablauf der Frist den Kredit.
  • A sucht das Gespräch mit dem Bankmitarbeiter, mit dem er jahrelang vertrauensvoll zusammengearbeitet hat und schildert ihm, dass er nun Insolvenzantrag für die GmbH stellen müsse und dies voraussichtlich bedeutet, dass er alles verliert. Der Bankmitarbeiter hat Verständnis und gewährt der A-GmbH eine Stillhaltefrist von sechs Wochen, damit im Vorstand der Bank das weitere Vorgehen noch besprochen werden kann und die Bank vielleicht zu einer Lösung bereit ist.
  • Der Vorstand ist jedoch nicht zu einer Lösung bereit, sondern überträgt das Kreditengagement auf eine Bad-Bank. A sucht noch ein weiteres Gespräch mit dem Bankmitarbeiter. Dieser bedauert die Entwicklung und verweist darauf, dass er mit der Übertragung des Kreditengagements auf die Bad-Bank nicht mehr zuständig ist.
  • A stellt Insolvenzantrag über das Vermögen der A-GmbH. Der Insolvenzverwalter sieht wegen des schwierigen Markumfeldes keine Perspektive für eine Betriebsfortführung und stellt den Geschäftsbetrieb ein. Das Unternehmen wird zerschlagen.
  • Die Verwertung des Maschinenparks und der EDV-Anlage kann nicht erreichen, dass alle Forderungen der Bank befriedigt werden, so dass die Bank in Höhe des verbleibenden Betrags den A aus seiner Bürgschaft in Anspruch nimmt und die Versteigerung seines Eigenheims betreibt.
  • A stellt nun auch für sich persönlich Insolvenzantrag.
  • Diese Belastungen führen zu einer persönlichen Zerrüttung des Verhältnisses mit der Ehefrau von A, die alsbald die Scheidung betreibt.
  • A ist psychisch so angeschlagen, dass er nicht fähig ist, eine Arbeit als Arbeitnehmer in einem Betrieb aufzunehmen. Sein Selbstwertgefühl ist zerbrochen. Er lebt von Harz IV.
  • Erst nach vielen Jahren hat sich A psychisch stabilisiert. Er ist zu lange aus dem Arbeitsleben und findet keinen Weg zurück. Mit öffentlichen Mitteln und einem 450€-Job finanziert er seinen Lebensunterhalt und öffnet sich langsam für eine neue Beziehung zu einer Frau.

A verliert durch die Fremdfinanzierung alles, was er in seinem Leben geschaffen hatte und sogar seine künftigen Einnahmen aus seiner Arbeitsleistung sind bis auf den pfändungsfreien Betrag während der jahrelangen Wohlverhaltensperiode verloren. Seine persönlichen Beziehungen und sein Selbstwertgefühl sind zerbrochen. All dies hätte er vermeiden können, wenn er die Investition, die er nur durch einen Bankkredit in voller Höhe durchführen konnte, vermieden hätte. Es wäre besser gewesen, diesen Kredit nicht aufzunehmen und das Unternehmen lieber zu reduzieren.

Hinweise:

Der Unternehmer sollte bei jeder Bankfinanzierung bedenken, dass sich eine auch nur kurzfristig anhaltende Liquiditätskrise sehr schnell zum Flächenbrand entwickeln kann.

Er sollte bedenken, dass ein an sich gesundes Unternehmen dadurch schnell insolvent werden kann.

Und der Unternehmer sollte auch bei jeder Bankfinanzierung bedenken, dass im Laufe eines langen Unternehmenslebens mit hoher Wahrscheinlichkeit einmal eine Liquiditätskrise eintreten wird.

Deshalb ist es immer besser, mit der Aufnahme von Bankkrediten mehr als zurückhaltend zu sein.

1.1.3  Schwerpunkt: Eigenkapitalfinanzierung

Das vorherige Beispiel zeigt, dass eine Eigenkapitalfinanzierung des Unternehmens im Vordergrund zu stehen hat und eine Fremdfinanzierung allenfalls nur begleitend eingesetzt werden sollte. Wer dazu nicht in der Lage ist, sollte Entscheidungen zur Unternehmensentwicklung aufschieben und seine unternehmerischen Maßnahmen darauf ausrichten, eine bessere Eigenkapitalfinanzierung zu erreichen.

Mit der Eigenkapitalfinanzierung erfolgt eine Finanzierung aus Eigenmittel. Das Kapital steht dem Eigenkapitalgeber erst wieder zu, wenn die Investition zu einem entsprechenden Rückfluss geführt hat. Die laufenden Rückflüsse werden als ROI, Return of Investment, bezeichnet. Damit trägt der Eigenkapitalgeber das Risiko der Investition, er hat aber auch die Chance, dass diese eine hohe Rendite abwirft. Für den Bestand des Unternehmens ist diese Art der Finanzierung von erheblichem Vorteil.

Was Eigenkapital bei der Finanzierung eines Unternehmens ist, hängt von der Rechtsform des Unternehmens und von der Art und Weise der Finanzierung ab (hierzu unten näher Kap. 2.1, insbesondere zur Definition des Eigenkapitals und zu den Vorteilen einer Eigenkapitalfinanzierung).

Profitieren wird von einer Eigenkapitalfinanzierung immer das Unternehmen. Denn der Kapitalgeber kann anders als bei der Fremdfinanzierung nicht den Zusammenbruch des Unternehmens bewirken. Ferner verfügt das Unternehmen bei einem hohen Eigenkapitalanteil über Liquiditätsreserven, die es über eine klassische Bankfinanzierung erschließen kann, etwa wenn es einmal zu einem Liquiditätsengpass kommen sollte. Denn infolge der hohen Eigenkapitalquote verfügt das Unternehmen über ein besseres Rating und über höhere Sicherheiten als ein Unternehmen mit einer geringeren Eigenkapitalquote, bei der zudem alle verfügbaren Sicherheiten an den Fremdkapitalgeber zur Sicherheit abgetreten oder übereignet wurden. Geschickte Unternehmen nehmen daher eine Fremdfinanzierung nur für vorübergehende Zwecke in Anspruch, um diese Fremdfinanzierung dann sukzessive durch eine Eigenkapitalfinanzierung zu ersetzen.

Für die Eigenkapitalfinanzierung gibt es verschiedene Modelle. Sie kann erfolgen durch einen oder wenige große Investoren, durch Gewinnthesaurierung, durch Mittelzuflüsse seitens der Gesellschafter, bis hin zur Kapitalbeschaffung durch eine börsennotierte Aktiengesellschaft.

1.1.4  Mezzanine-Finanzierungen