Die Rechtsform der AG ist nicht nur Großunternehmen vorbehalten, sondern bietet vor allem auch für mittelständische Unternehmen viele Vorteile. Wer diese Rechtsform für ein Unternehmen in Betracht zieht, vergleicht die Vor- und Nachteile der AG vorrangig mit der Rechtsform der GmbH. In beiden Fällen besteht keine Haftung der Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Aber wesentliche Unterschiede bestehen bei der Verpflichtung zur Kapitalerhaltung. So ist das Gesellschaftsvermögen bei der GmbH lediglich in Höhe des Stammkapitals geschützt, wohingegen bei der AG nicht nur das gesamte Kapital geschützt ist, sondern auch zahlreiche weitere Vorschriften zum Schutz des Gesellschaftskapitals bestehen. Schon dadurch wird die Bonität des Unternehmens bei Kreditgebern und Investoren höher bewertet als bei der GmbH. Zudem schafft die Rechtsform der AG die Möglichkeit zum going public, also zum öffentlichen Angebot der Aktien.
Auch die Führungsverantwortung ist bei der AG grundsätzlich anders als bei der GmbH. Bei der GmbH ist das Geschäftsleitungsorgan von Weisungen der Gesellschafter abhängig. Bei der AG dagegen leitet der Vorstand eigenverantwortlich das Unternehmen und wird durch den Aufsichtsrat überwacht, der dem Vorstand durch seine Beratungsfunktion Erfahrung, Expertise und Sicherheit gibt. Auch dies schafft höheres Vertrauen bei Kreditgebern und Investoren.
Die erhöhte Führungsverantwortung des Vorstandes und die bessere Finanzierungsmöglichkeit führt dazu, dass es leichter ist, geeignete Führungskräfte für die AG zu erhalten, was wiederum dem in der Rechtsform der AG geführten Unternehmen Vorteile im Wettbewerb verschafft.
Und schließlich sind die Auskunftsrechte der Gesellschafter unterschiedlich. Während bei der GmbH jeder Gesellschafter vom Geschäftsführer jederzeit und unbeschränkt Auskunft verlangen kann, verfügen die Aktionäre nur sehr beschränkt über Auskunftsrechte, die zudem auf die Geltendmachung in der Hauptversammlung begrenzt sind. Ein Recht zur Einsicht in Geschäftsunterlagen besteht für Aktionäre nicht. Damit lassen sich Geschäftsgeheimnisse bei der AG wesentlich besser wahren als bei der GmbH.