Was ist die Aussage des folgenden Zitats?

Blinder Eifer schadet nur!

Deutsches Sprichwort

Blinder Eifer ist ein Eifer ohne Planung. So ist auch eine Unternehmensgründung oder eine Investition in eine Unternehmenserweiterung ohne ausreichende Planung ein sehr schädlicher Akt. Daran gehen viele Unternehmen und ihre Unternehmensführer pleite. Dies lässt sich an den Statistiken ablesen, wonach die Insolvenzrate vorallem von Jungunternehmen in den ersten Jahren sehr hoch ist. Die Ursachen sind dann in der Regel eine Fehlvorstellung von dem, was funktioniert und mangelnde Planung.

Meist ist die Handlung ohne Planung emotional gesteuert. Man ist durch irgendwelche irrationalen Erwartungen Getriebener sich selbst. Ganz besonders verbreitet sind Handlungen von Kapitalanlegern. Auch sie sind vielfach von sich selbst getrieben, meist von Gier oder Panik. Sie kaufen Aktien, Immobilien oder andere Gegenstände, wenn die Preise hoch sind und verkaufen wenn sie niedrig sind. Für solche Kapitalanleger gibt es ein treffendes Sprichwort: “Gier frisst Hirn!“.

Wer nicht mit blindem Eifer sondern rational handelt kann dabei viel gewinnen, weil es eine Menge Investoren gibt, die ihr Geld im blinden Eifer verbrennen.

Für einen Unternehmensführer oder Investor ist es daher wichtig, sich selbst Fesseln anzulegen, damit sie weniger als die Anderen dem blinden Eifer unterliegen. Eine der Methoden ist, dass man sich selbst zwingt, Entscheidungen erst entgültig zu treffen, wenn man eine Nacht darüber geschlafen hat. Denn der Schlaf löst den blinden Eifer auf. Oftmals kommen am Morgen Zweifel, ob eine Entscheidung, über die man am Vorabend absolut überzeugt war, auch tatsächlich richtig ist. Bei besonders wichtigen Entscheidungen sollten mehrere Nächte darüber geschlafen werden.

Eine andere Methode der Selbstüberlistung ist, dass man eine Entscheidung erst trifft, wenn eine andere nahestehden Person diese mitträgt. Dies Person kann der Ehepartner sein oder aber auch eine andere Person aus der Führungsebene. Vor diesem Hintergrund bietet es sich an, bereits strukturell den blinden Eifer zu besiegen, indem bei der Unternehmensführung eine Gesamtgeschäftsführung geregelt ist, das bedeutet, dass für jede rechtsgeschäftiche Handlung mindestens zwei Unterschriften notwendig sind. Aber auch bei einer Einzelgeschäftsführung lassen sich die Risiken übereilter Entscheidungen mit entsprechenden Geschäftsordnungen für die Geschäftsführung reduzieren.