Die Corporate Governance

Der Begriff Corporate Governance umfasst die Werte und Grundsätze für eine verantwortungsbewusste Unternehmensführung. Es bestehen sowohl länderspezifische Corporate-Governance-Bestimmungen als auch länderübergreifende branchenspezifische Regelungen. In Deutschland sind die Corporate-Governance-Grundsätze in dem so genannten Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) enthalten, die regelmäßig erweitert werden. Eingangs dieses Kodex wird deutlich gemacht, dass dieser wesentliche gesetzliche Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften (Unternehmensführung) darstellt und international und national anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung enthält. Der Kodex soll das deutsche Corporate Governance System transparent und nachvollziehbar machen. Er will das Vertrauen der internationalen und nationalen Anleger, der Kunden, der Mitarbeiter und der Öffentlichkeit in die Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften fördern. Der Kodex hat das Ziel, die in Deutschland geltenden Regeln für die Unternehmensleitung und -überwachung für nationale und internationale Investoren transparent zu machen, um das Vertrauen in die Unternehmensführung deutscher Unternehmen zu stärken. Corporate Governance hat nicht nur für börsennotierte Unternehmen, sondern auch für nicht börsennotierte Unternehmen eine erhebliche Bedeutung.

Der Deutsche Corporate Governance Kodex gliedert sich in sieben Teile, nämlich

  1. Präambel
  2. Aktionäre und Hauptversammlung
  3. Zusammenwirken von Vorstand und Aufsichtsrat
  4. Vorstand
  5. Aufsichtsrat
  6. Transparenz
  7. Rechnungslegung und Abschlussprüfung

Der Kodex enthält Empfehlungen („Soll“-Vorschriften) und Anregungen („Kann“-Vorschriften). Eine Anwendungspflicht besteht nicht, so dass ihre Befolgung freiwillig ist.