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Emissionsprospekt
für die außerbörsliche Emission
| Öffentlich angebotene Kapitalanlagen
werden auf der Grundlage eines Emissionsprospektes emittiert. Der Prospekt muss - aus der
Sicht eines verständigen und durchschnittlich vorsichtigen Anlegers alle für eine
Anlageentscheidung erheblichen Angaben mit hinreichender Sicherheit vollständig und
richtig enthalten. Ferner müssen die Angaben in gedanklich geordneter Form abgefasst
sein, also klar, eindeutig und verständlich.
Im einzelnen regelt die Frage, wann und mit welchem Inhalt ein
Emissionsprospekt aufzustellen ist, das Wertpapier-Verkaufsprospektgesetz
(Verkaufsprospektgesetz, VerkProspG) vom 09.09.1998 in der Fassung vom
01.07.2005 in Verbindung mit der Verordnung über
Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte (VermVerkProspV) vom 16.12.2004. Der
Verkaufsprospekt ist bei der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einzureichen, die ihn lediglich auf
die formale Vollständigkeit prüft. Eine Überprüfung der materiellen
Richtigkeit der Angaben im Prospekt wird also von der BaFin jedoch nicht
vorgenommen. |
Vollständigkeit |
Ein Prospekt ist vollständig, wenn er alle
wesentlichen Angaben zur Kapitalanlage enthält. Wesentlich sind alle Angaben, die aus der
Sicht eines verständigen und durchschnittlich vorsichtigen Anlegers für die
Anlagenentscheidung erheblich sind.
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Richtigkeit |
Alle im Prospekt
enthaltenen Angaben über Tatsachen müssen richtig sein.
Annahmen und Schätzungen müssen plausibel sein.
Folgerungen müssen müssen sachlich und richtig entwickelt worden sein.
Wertende Aussagen müssen durch Tatsachen gestützt sein.
Prognosen müssen ausdrücklich als solche gekennzeichnet und die verwendeten
Prämissen wirklichkeitsnah sein. Die Berechnung muss rechnerisch richtig und im Aufbau
plausibel und Risiken und Unsicherheiten müssen ausreichend dargestellt sein.
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| Klarheit |
Die Darstellung der für die Anlageentscheidung
erheblichen Angaben müssen klar, eindeutig und verständlich sein. Die Ausdrucksweise
darf weder vage oder mehrdeutig sein noch dürfen Ausführungen an anderer Stele
relativiert werden. Begriffe, die nicht zum allgemeinen Sprachgebrauch gehören, sind zu
erläutern. Alle Angaben müssen in einer gedanklich geordneten Darstellung erfolgen,
insbesondere nach sachlichen Gesichtspunkten und logisch geordnet sowie systematisch
gegliedert sein. Die Struktur des Prospektes muss gewährleisten, dass die wesentlichen
Aussagen und bedeutsamen Sachverhalte in übersichtlicher Weise ausreichend deutlich
hervorgehoben werden. Alle wesentlichen Aspekte sind ausgewogen darzustellen. |
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