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Grundsätze für die Risikoinventur
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Mit der Risikoinventur werden die Risiken in der Wahrscheinlichkeit
ihres Entstehens und in den Schadensfolgen im Falle der Realisierung des
Risikos erfasst.
Dabei sind insbesondere folgende Grundlagen für die Darstellung zu
beachten:
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Vollständigkeit: Vor allem sämtliche Risiken, die den Bestand des Unternehmens
gefährden könnten, müssen in der Risikoinventur enthalten sein.
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Interdependenzen: Vielfach verstärken sich Risiken im Falle des
Eintritts eines Risikos. Beispiel: Es kommt z.B. im Unternehmen zu einem Brand.
Erst durch ein fehlerhaftes Brandmelde- und Brandbekämpfungssystem
entsteht eine lang anhaltende
Betriebsunterbrechung und gefährdend für den Bestand des Unternehmen ist dieses Ereignis für das
Unternehmen deshalb, weil zwar eine Brandversicherung für den Sachwert,
aber keine Betriebsunterbrechungsversicherung besteht.
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Quantifizierung: Die Risikoeintrittswahrscheinlichkeit ist mit dem
potenziellen Schadensausmaß zu verbinden. Eine potentielle Schadenshöhe
von 100.000 Euro und eine Eintrittswahrscheinlichkeit von einem
Hunderttausendstel führt zum Risikofaktor 1 für diese bestimmte
Risikoart. Ein solcher Risikofaktor von 1 entsteht aber auch dann, wenn
die Wahrscheinlichkeit des Eintritts des Schadens so hoch ist, dass in
hundert Fällen ein Schadensfall mit einem Schaden von 100 Euro eintritt.
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Rechtzeitigkeit: Risiken müssen so rechtzeitig erkannt werden, dass noch
genügend Zeit zur Abwehr oder zumindest zur Schadensminimierung
verbleibt.
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Kommunikation: Für den Eintritt eines Risikos sind Schwellenwerte zu
bilden, bei denen Alarm ausgelöst wird. Der Alarm muss bei den
verantwortlichen Entscheidungsträgern ankommen.
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Verantwortung: Für die jeweiligen Risiken sind Zuständigkeiten im
Unternehmen zu bilden, die nach Kenntniserlangung eines Alarms die
notwendigen Maßnahmen zu treffen haben.
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Überwachung und Training: Eine interne Überwachung hat dafür Sorge zu
tragen, dass die Prozesse, Verantwortlichkeiten und Maßnahmen im Rahmen
des Risikomanagementsystems stets, insbesondere auch in den heißen
Phasen nach Eintritt des Risikos funktionieren. Trainings hierzu müssen
durchgeführt werden.
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Dokumentation: Alle Maßnahmen des Risikomanagements sind zu
dokumentieren.
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Zu einem funktionierenden Risikomanagementsystem gehören auch
- ein Frühaufklärungssystem zur Erforschung schwacher Signale, die einen
Risikoanstieg bedeuten könnten,
- ein Früherkennungssystem zur Festlegung entsprechender Beobachtungsbereiche
für die relevanten Risiken mit Angabe von Schwellenwerten dafür, wann
ein Risiko indiziert ist und
- ein Frühwarnsystem zur Auslösung eines Alarms bei Überschreiten einer betrieblichen
Kennzahl.
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