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Risikomanagement durch Risikocheck
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Ein Risikocheck gibt Aussagen, in welchem Maße Störungen bei der
Unternehmensentwicklung eintreten und den Bestand des Unternehmens
gefährden können. In den meisten Fällen einer Unternehmenskrise hätten die
Risiken, die zur Krise führten, lange vor ihrem Auftreten erkannt werden können, wenn eine
solche Risikoinventur erstellt worden wäre. In einer Matrix-Darstellung
werden bei der Risikoinventur zwei Themen gegenübergestellt, nämlich
- einerseits die Risikowahrscheinlichkeit, also die
Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Risiko realisiert, und
- andererseits die wahrscheinliche Schadenshöhe, wenn sich ein solches
Risiko realisiert.
Viele Risiken, z.B. die allgemein eintretenden Gewährleistungsfälle
oder Diebstahl von Waren und Gütern, sind so hoch, dass der Eintritt
dieser Risiken sehr wahrscheinlich ist. Aber die Schadenshöhe, die diese
Risiken bewirken, sind dann in Bezug auf den Geschäftsumfang des
gesamten Unternehmens klein und überschaubar und in der Regel
verschmerzbar. Andere Risiken dagegen
sind möglicherweise sehr unwahrscheinlich, wie z.B. Herstellungsfehler
trotz ausreichendem Qualitätsmanagement oder eine lang anhaltende
Betriebsunterbrechung infolge eines Brandes oder einer Überschwemmung.
Wenn sich diese Risiken aber realisieren, kommt auf das Unternehmen möglicherweise
eine sehr hohe Belastung zu, die seine Insolvenz bedeuten könnte.
Im Rahmen der Risikoinventur ist auch der Frage nachzugehen, ob das
Risiko auf eine Versicherungsgesellschaft abgewälzt ist, wie z.B. im
Falle von Haftungsschäden nach dem Produkthaftungsgesetz, bei
Betriebsunterbrechungen nach einem Brand oder bei einem Forderungsausfall.
Versicherbar sind diese Risiken durch Haftpflicht-,
Betriebsunterbrechungs- und Kreditversicherungen. Ist das Risiko
versichert, trägt das Risiko nicht das Unternehmen, sondern die
Versicherungsgesellschaft. Andere Risiken sind dagegen nicht
versicherbar, so dass dieses Risiko allein das Unternehmen trägt, wie
z.B. das Risiko einer falschen Produkt- oder Marketingpolitik.
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Die Angaben zum Risiko sind insbesondere in Bezug auf kapitale Ereignisse
zu machen. Kapitale Ereignisse sind solche, die den Bestand des
Unternehmens gefährden können. Zu solchen unvorhergesehenen kapitalen Ereignissen
zählen z.B.
-
Regressforderungen durch generell mangelhafte Qualität der Produkte und
Dienstleistungen, also infolge Fehler, die über die regelmäßigen
Gewährleistungen in einzelnen Fällen hinausgehen,
-
Zahlungsausfälle von Forderungen gegen Kunden mit einem hohen Anteil am
Umsatz des Unternehmens,
-
Produktionsausfälle und sonstige Betriebsunterbrechungen,
-
Störungen in der Unternehmensleitung, etwa
durch Unfall, Krankheit, Tod oder durch Abwandern der
Unternehmensleiter, wenn diese ihr Know-how nicht oder nicht ausreichend
dokumentiert haben,
-
Konflikte bei Pattsituationen zwischen den
tätigen Gesellschaftern bei Entscheidungen über Vision,
Unternehmenspolitik und Strategie des Unternehmens.
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