Suchen bei seefelder.de
Benutzerdefinierte Suche

Montag, 21.05.2012

Wirtschaftsverlag für Unternehmensführung
Aus der Praxis - für die Praxis

Home Inhaltsverzeichnis Lexikon Unternehmensbörse Über uns Impressum, Kontakt

Mustersammlungen für Verträge zum Unternehmensrecht,
Broschüren und Mustervorlagen zur Unternehmensführung



Interpretation von Sprüchen für die Unternehmensführung

Wo kein Kläger, da kein Richter.
Deutsches Sprichwort





Einzelfälle zum Risikomanagement von A-Z

Rechtsstreitigkeiten und behördliche Auflagen
Bei der Risikoanalyse sind Existenz gefährdende Rechtsstreitigkeiten anzugeben und Ausführungen darüber machen, welche Maßnahmen für den schlechtesten Fall des Ausgangs von Rechtsstreitigkeiten und behördlichen Auflagen getroffen sind. Existenz gefährdende Rechtsstreitigkeiten und behördliche Auflagen können beispielsweise sein

  • ein Schadenersatzprozess aus dem Produkthaftungsrecht wegen erheblicher Schädigung von Personen und/oder Sachen,
  • eine Unterlassungsklage eines Dritten wegen behaupteter Verletzung seiner Patent- oder Urheberrechte durch das Unternehmen in einem Bereich, der die Kerntätigkeit des Unternehmens betrifft,
  • eine Nachbarklage wegen Überschreitung der Emissionswerte mit dem Ziel der Einstellung des Betriebs oder der Nachrüstung zur Verringerung der Emissionen oder
  • Auflagen der Behörden für Umweltschutz und Brandschutz mit der Folge hoher Investitionen und vorübergehender Betriebseinstellung.


Technologien
Unternehmen sind oftmals abhängig von neuen Technologien. So sind z.B. Unternehmen, deren Erfolgspotenziale stark auf die stets neuesten Internet-Technologien ausgerichtet sind wie z.B. Internet-Marktportale oder Internet-Auktionshäuser, von diesen Technologien und von denjenigen Personen abhängig, die diese Technologien bedienen können. Handelt es sich dabei um externe Partner und verfügt das Unternehmen nicht selbst über die Technologie und das Kern-Know-how im eigenen Unternehmen, kann dies sehr schnell zur Gefährdung des Bestands des Unternehmens führen, beispielsweise wenn das externe Unternehmen insolvent wird, wenn deren Know-how-Träger das Unternehmen verlassen oder wenn die Preise für die Leistungen so stark erhöht werden, dass das Unternehmen, das diese Leistungen in Anspruch nimmt, diese Kostenerhöhung nicht an ihre Kunden weitergeben kann.