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Freitag, 18.05.2012

Wirtschaftsverlag für Unternehmensführung
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Interpretation von Sprüchen für die Unternehmensführung

Bei ruhigem Wetter kann jeder leicht Steuermann sein.
asiatisches Sprichwort






Reprivatisierung (Delisting)

 

Viele Unternehmen gehen an die Börse, die Zuwächse in den letzten Jahren waren steil angestiegen. Aber auch die Reprivatisierungen, also der Gang weg von der Börse, waren angestiegen. 1999 wurden europaweit insgesamt 67 Aktiengesellschaften mit einer Marktkapitalisierung von ca. 12 Mrd. EUR reprivatisiert. Dies bedeutete gegenüber 1998 eine Verdoppelung. Die Börsengänge sind seitdem drastisch eingebrochen. Die Reprivatisierungen dagegen haben sich weiter beschleunigt.

Die Gründe für eine Reprivatisierung können vielfältiger Natur sein, z.B.:

 

Kosten Die Kosten, die mit der Börsennotierung im Zusammenhang stehen, sind enorm. Auch bei kleineren Unternehmen fallen hier schnell Kosten in Höhe eines siebenstelligen Euro-Betrages pro Jahr an. Mit der Reprivatisierung können solche Kosten gespart werden.
Informationspflichten Die Unternehmen müssen ihre Zahlen offen legen, sie müssen auf Hauptversammlungen öffentlich berichten. Schließlich müssen sie vor allem Analysten und Fondsmanager bohrende Fragen beantworten. Mit der Reprivatisierung werden solche Informationspflichten vermieden.
Spekulation Fonds, insbesondere Risikokapitalfonds, suchen unterbewertete börsennotierte Firmen, um sie - in welcher Form auch immer - gewinnbringend zu verwerten. Dazu muss ein De-Listing erfolgen.
Konzerneingliederung Konzerne kaufen börsennotierte Unternehmen und gliedern diese in ihren eigenen Unternehmensverbund ein. Ein dritter Aktionär wäre hier nur störend.

 

Die Reprivatisierung wird oftmals erzwungen, wenn nicht alle Aktionäre mit dem Verkauf ihrer Aktien einverstanden sind. Zunächst werden die lästigen Aktionäre bei den Dividenden ausgehungert, bis ein Teil dieser Aktionäre ihre Aktien "freiwillig" verkauft. Ab einer bestimmten Beteiligungshöhe hat dann der Mehrheitsgesellschafter die Möglichkeit die verbliebenen Aktionäre  auszuschließen. Nach den gesetzlichen Bestimmungen haben sie diesen eine Abfindung zu zahlen. Nicht selten kommt es dann um die Höhe der Abfindung zu Rechtsstreitigkeiten.