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Freitag, 18.05.2012

Wirtschaftsverlag für Unternehmensführung
Aus der Praxis - für die Praxis

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Mustersammlungen für Verträge zum Unternehmensrecht,
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Interpretation von Sprüchen für die Unternehmensführung

Aus ungelegten Eiern schlüpfen keine Hühner.
Deutsches Sprichwort





Geregelter Markt

Der Geregelte Markt ist ein organisierter Markt im Sinne des § 2 Abs. 5 WpHG und gehört zu den EU-regulierten Märkten. Eine Notiz im Geregelten Markt bedarf einer öffentlich-rechtlichen Zulassung. Maßgebend für die Zulassung zum Geregelten Markt sind die §§ 71 ff. Börsengesetz und die §§ 56 ff. Börsenordnung. Der Zulassungsantrag des Emittenten muss gemeinsam mit mindestens einem Kreditinstitut, einem Finanzdienstleistungsinstitut oder einem Unternehmen, das nach § 53 Abs. 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 des KWG tätig ist, gestellt werden.

Die Regeln zur Zulassung zum Gerelten Markt sind weniger streng als für die Zulassung zum Amtlichen Markt.