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Einsatz eines unabhängigen Sanierungsmanagers

Vielfach bietet es sich daher an, einen Sanierungsmanager einzusetzen, der von der Hausbank unabhängig ist. Der Nachteil bei der Kommunikation mit der Hausbank wird meist durch den Vorteil des Erreichens eines besseren Sanierungskonzeptes wettgemacht.

Es ist für das in die Krise geratene Unternehmen aber nicht einfach, den richtigen Sanierungsmanager zu finden. Vor allem besteht die Gefahr, dass das Unternehmen mit einer falschen Wahl des Sanierers vom Regen in die Traufe kommt. Denn eine nicht geringe Anzahl von selbsternannten Sanierungsmanagern verspricht große Erfolge und spiegelt vor, dass es nicht schwierig sei, erhebliche Zugeständnisse bei den Gläubigern zu erreichen. Vor allem so genannte "Vulture Capitalists", auch als "Leichenfledderer" bezeichnet, versprechen Erfolg in der Unternehmenskrise, um mit unseriösen und anrüchigen Methoden eigene Vorteile zu erreichen.

Tipp - Vorsicht bei reißerischen Angeboten zur Hilfe bei Insolvenzen!

Keinesfalls sollte sich der Unternehmensführer über Zeitungsannoncen an Unternehmen wenden, die meist unter der Rubrik "Geld" reißerisch einen Erfolg in Unternehmenskrisen oder gar Kredite ohne Bonitätsauskunft versprechen. Die Gefahr, an die falschen Berater zu gelangen, ist hier sehr groß.

Um einen geeigneten Sanierungsmanager zu finden, können die Berater eingesetzt werden, die das Unternehmen bereits begleiten, wie z.B. der Steuerberater oder der Rechtsanwalt. Oftmals haben diese Berater aber selbst die Verschleppung der Krise mitverursacht, indem sie auf deutlich sichtbare Krisenzeichen nicht hingewiesen und dem Unternehmen nicht empfohlen haben, frühzeitig hierauf zu reagieren. In einem solchen Falle würden die Berater bei der Empfehlung der Person eines geeigneten Sanierungsmanagers darauf achten, dass ihnen keine Vorwürfe drohen. Denn in der Regel hinterfragen die Gläubiger vor der Leistung eines Sanierungsbeitrags erst, warum die Krise des Unternehmens so weit verschleppt wurde, dass sie jetzt einen Sanierungsbeitrag leisten sollen.

Deshalb bietet es sich oftmals für das in die Krise geratene Unternehmen an, sich von seinen bisherigen Beratern zu trennen. Dies hat eine ganze Reihe von Vorteilen, nämlich:

  • Die neuen Berater sehen das Unternehmen erstmals, wie es in der Krise steckt. Damit sind sie frei in der Betrachtung des einzuschlagenden Weges aus der Krise und handeln daher nur zukunftsorientiert.
  • Den neuen Beratern können keine Vorwürfe seitens des Unternehmens oder seiner Gläubiger treffen, sie hätten die Krise des Unternehmens selbst mitverursacht oder zumindest ihre Aufklärungspflichten verletzt. Damit sind sie frei in der Beurteilung der Situation und damit wesentlich freier, von den Gläubigern die Leistung eines Sanierungsbeitrags zu fordern.
  • Die neuen Berater sind an einer optimalen und dauerhaft erfolgreichen Sanierung des Unternehmens interessiert, weil sie sich dann ein Dauermandat versprechen.
  • Die neuen Berater werden einen Sanierungsmanager suchen, der die besten Voraussetzungen für die Sanierung des Unternehmens bietet.

Aus diesen Vorteilen heraus sollte das in die Krise geratene Unternehmen die Suche nach dem geeigneten Sanierungsmanager den neu beauftragten Beratern überlassen.

Berater haben insbesondere die Möglichkeit, einen geeigneten Sanierungsmanager zu finden, indem sie

  • entweder selbst solche Berater in ihrem eigenen Netzwerk haben, oder
  • Geschäftspartner oder Geschäftskollegen nach geeigneten Personen befragen können, oder
  • sich über Institutionen, wie z.B. Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern oder Berufsverbände, geeignete Empfehlungen aussprechen lassen.

Der Sanierungsmanager muss über das für die Sanierung geeignete Manager-Portfolio verfügen. Er muss sowohl die Fähigkeit zum Systemdenken als auch über eine Gestaltungsfähigkeit und einen Gestaltungswillen verfügen. Der Sanierungsmanager sollte nicht bloßer Realisator sein, da ein solcher nur ausführt, aber nicht auch das Sanierungssystem gestaltet. Der Sanierungsmanager sollte auch kein bloßer Berater sein, der zwar das geeignete Konzept entwirft, aber es nicht ausführt. Und schon gar nicht sollte der Sanierungsmanager Administrator sein, der nur verwaltet, also weder konzipiert noch ausführt.

Schaffung eines Sanierungsbeirats

Ferner sollte für die Phase der Sanierung ein Sanierungsbeirat begründet werden. Ein Sanierungsbeirat sollte aus mehreren Personen zusammengesetzt sein. In dem Beirat sollten vertreten sein

  • ein Unternehmensberater,
  • ein Steuerberater des Unternehmens,
  • ein Rechtsberater des Unternehmens,
  • ggf. ein Vertreter der Hausbank,
  • Führungskräfte aus dem Unternehmen, und
  • Vertreter der Arbeitnehmer, z.B. ein Mitglied des Betriebsrats.

Die Funktion des Beirats ist nicht nur die Überwachung der Sanierung, sondern im Wesentlichen auch die Mitwirkung bei der Beratung. Die wesentlichen Entscheidungen sollten der Zustimmung des Beirats vorbehalten sein. Damit können Entscheidungen und vor allem auch Forderungen gegenüber Gläubigern zur Leistung von Sanierungsbeiträgen wesentlich besser vermittelt werden, als wenn dies die Entscheidung des Unternehmers selbst oder seines Sanierungsmanagers wäre.

Kritikfähigkeit

Ferner sollte das Management offen für Kritik und für Veränderungen sein. Dabei bedarf es eines sensibilisierten Vorgehens, wenn die Krise Anlass für eine notwendige Änderung in der Führungsebene selbst sein wird. Würden solche Personen bei der Erarbeitung des Sanierungskonzeptes mitwirken, würden sie vorrangig oder zumindest in erheblichem Umfange versuchen, Schuld von sich zu weisen oder zu verschleiern. Die Qualität des Sanierungskonzeptes würde dadurch erheblich leiden.

Keinesfalls würden sie die Streichung ihres eigenen Arbeitsplatzes im Konzept vorsehen.

Wesentlich problematischer dagegen ist es, wie die Mitwirkung des Unternehmensführers, der gleichzeitig Inhaber des Unternehmens ist, bei der Erarbeitung des Sanierungskonzeptes gestaltet wird. Bei dieser Thematik handelt es sich um eines der zentralen Themen, deren Handhabung oftmals darüber entscheidet, ob überhaupt eine Sanierungsfähigkeit des Unternehmens gegeben ist. Denn einerseits wird auch dieser Unternehmensführer wesentliche Tendenzen haben, die Schuld von sich zu weisen. Andererseits wäre er von einem Zusammenbruch des Unternehmens in der Regel unmittelbar und persönlich am schwersten betroffen. Und schließlich wird er, um die Sanierung des Unternehmens überhaupt ermöglichen zu können, selbst nicht unerhebliche Sanierungsbeiträge zu leisten haben, z.B. durch Kapitalzufuhr aus eigenem Vermögen oder auch nur durch die Leistung einer erheblichen Arbeitsleistung ohne oder gegen nur eine geringe Vergütung.

Hier hängt es letztlich vom Geschick des Unternehmensführers ab, wie er mit dieser Situation umgeht. Er würde klug handeln, die Erarbeitung des Sanierungskonzeptes wesentlich in die Hände externer Berater zu legen und offen eine Mitschuld an der Situation einzugestehen. Je weniger einsichtsfähig er ist, je mehr zu verschleiern er versucht, desto eher muss er mangels Sanierungsfähigkeit den Zusammenbruch seines Unternehmens in Kauf nehmen.


===> zurück zu den Themen "Di Zusammenstellung des Krisenmanagements", "Organisation bei vorausschauenden Unternehmenssanierungen" und "Organisation, wenn die Krise schon ernst ist"

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Der Sinn des Reisens ist, an ein Ziel zu kommen, der Sinn des Wanderns, unterwegs zu sein.
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