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Die Einpersonen-GmbH & Co. KG

Die GmbH & Co. KG kann wirtschaftlich gesehen von einer einzigen natürlichen Person errichtet werden. Diese ist Inhaberin sämtlicher Geschäftsanteile der Komplementär-GmbH und alleinige Kommanditistin. Diese Mischung von Kapital- und Personengesellschaft letztlich in einer einzigen natürlichen Person kann insbesondere steuerliche Vorteile haben, indem die steuerlichen Vorteile einer Körperschaft mit denen einer Personengesellschaft verknüpft werden. So bestehen Gestaltungsmöglichkeiten,

  • dass das Gehalt des Geschäftsführers der Komplementär-GmbH höher oder niedriger angesetzt wird, was bei der GmbH zu Kosten und beim Geschäftsführer zu Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit führt,
  • dass die Gewinne der Komplementär-GmbH thesauriert und die durch die Gewinnausschüttung verursachten weiteren persönlichen Steuern des Anteilseigners vermieden werden und
  • dass Gewinne oder Verluste bei der KG anfallen und damit dem Kommanditisten unmittelbar steuerlich zugerechnet werden.

Zu beachten ist bei der Gestaltung, dass es aus der Sicht der Komplementär-GmbH und/oder der Kommanditgesellschaft nicht zu einer verdeckten Gewinnausschüttung kommt. Dennoch sind die Gestaltungsmöglichkeiten innerhalb dieser Grenzen sehr weit.

Zu berücksichtigen ist ferner, dass die GmbH-Anteile zum Sonderbetriebsvermögen des Kommanditisten zählen, so dass die Gewinnausschüttungen der Komplementär-GmbH Einkünfte aus der Mitunternehmerschaft, also Einkünfte aus Gewerbebetrieb und nicht Einkünfte aus Kapitalbeteiligungen sind.

einpersonen gmbH& co.kg

Die GmbH & Co. KG hat viele und unterschiedliche Erscheinungsformen, insbesondere:

Familiengesellschaft Beteiligung der Kinder
Einpersonen-GmbH & Co. KG Organisation einer Konzerngruppe
Einheitsgesellschaft Finanzierung des Unternehmens über den Kapitalmarkt
AG & Co. KG, Limited & Co. KG
 
 

 Motive für die GmbH & Co. KG

Haftungsverhältnisse Kapitalaufbringung
Organisationsgewalt Steuer- und Kostenbelastung
    Unternehmens-
    gründung
  • Gründung
  • Rechtsformen
  • Gesellschaftsformen
  • 7 Stufen

    GmbH & Co. KG
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  • Familienges.
  • Einheitsges.
  • Einpers.ges.
  • Beteil. Kinder
  • Konzerngruppe
  • Steuern
  • Haftung
  • Organisationsgewalt
  • Umwandlungsrecht

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Die GmbH & Co. KG
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Interpretation von Sprüchen für die Unternehmensführung:
Alles wirklich Wertvolle kommt nicht aus dem Ehrgeiz oder aus dem Pflichtgefühl, sondern aus der Liebe und Devotion gegenüber Menschen und objektiven Dingen.
Albert Einstein

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