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Die Limited & Co. KG oder AG & Co. KG

Die Rechtsform der GmbH & Co. KG bedeutet, wie oben beschrieben, dass die Komplementäreigenschaft zur Vermeidung einer persönlichen Haftung mit dem gesamten privaten Vermögen nicht eine natürliche Person, sondern eine GmbH übernimmt, an der diese natürliche Person beteiligt ist und damit seine Haftung auf das eingesetzte Kapital begrenzen kann. Dabei muss die Komplementär-Gesellschaft keine GmbH sein. Sie kann auch in der Rechtsform einer anderen Körperschaft bestehen. Oftmals wird die Rechtsform der AG oder der englischen Limited verwendet, weswegen diese Gesellschaftsform dann als AG & Co. KG oder Limited & Co. KG bezeichnet wird.

Die AG & Co. KG wird meist deswegen als Komplementär-GmbH verwendet, weil die AG ein besseres Image im Markt hat und die Führungsverantwortung durch die organschaftliche Zweiteilung in Vorstand und mindestens dreiköpfigen Aufsichtsrat viele Vorteile bietet, insbesondere, wenn es sich um größere Unternehmen handelt.

Die Limited & Co. KG wird oftmals verwendet, weil der Inhaber der Limited das Mindestkapital einer GmbH von EUR 25.000 nicht aufbringen kann. Vor der Verwendung einer Limited als Komplementär-GmbH aus diesen Gründen kann nur gewarnt werden, weil die Limited für den gesellschaftsrechtlich nicht erfahrenen Unternehmer mehr Nachteile als Vorteile hat.

Für den, der internationale Geschäfte betreibt aber gleichzeitig die steuerlichen Gestaltungsvorteile einer GmbH & Co. KG verwenden möchte, bietet sich die Limited & Co. KG an. Damit kann nämlich die Gesellschaft mit einem monistischen Boardsystem geführt werden, bei dem die gesamte Unternehmensleitung sowohl für das operative Geschäft als auch für die Überwachung im einheitlichen Board angesiedelt ist.

Die GmbH & Co. KG hat viele und unterschiedliche Erscheinungsformen, insbesondere:

Familiengesellschaft Beteiligung der Kinder
Einpersonen-GmbH & Co. KG Organisation einer Konzerngruppe
Einheitsgesellschaft Finanzierung des Unternehmens über den Kapitalmarkt
AG & Co. KG, Limited & Co. KG
 
 

 Motive für die GmbH & Co. KG

Haftungsverhältnisse Kapitalaufbringung
Organisationsgewalt Steuer- und Kostenbelastung