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Die Haftung bei der GmbH & Co. KG

Jede unternehmerische Tätigkeit ist mit Risiken verbunden, die sich im Laufe der Jahre und Jahrzehnte stets in mehr oder weniger großem Umfange realisieren. Häufig sind sie existenzbedrohend und führen zum Zusammenbruch des Unternehmens. Hat der Unternehmer sein Unternehmen z.B. in der Rechtsform des Einzelunternehmens organisiert, haftet er persönlich für die offenen Verbindlichkeiten der Gläubiger.

Das Gesellschaftsrecht bietet mit der Kommanditgesellschaft eine Rechtsform an, die es ermöglicht, dass die wirtschaftlichen Risiken lediglich die Gesellschaft treffen und nicht den hinter der Gesellschaft stehenden Unternehmer. Bei der klassischen Kommanditgesellschaft haftet der Komplementär in voller Weise, deshalb wird er auch persönlich haftender Gesellschafter genannt; die Kommanditisten haften nur mit ihrer Einlage. Im Falle eines Zusammenbruchs der Gesellschaft haftet damit der Kommanditist, soweit nicht Sonderfaktoren für einen Haftungstatbestand vorliegen, lediglich mit seiner Einlage.

Mit der GmbH & Co. KG wird eine Haftungsbeschränkung erreicht. Die GmbH haftet zwar mit ihrem gesamten Vermögen. Das Vermögen der GmbH ist aber wiederum von den Gesellschaftern getrennt, die damit selbst nicht für deren Verbindlichkeiten haften. Eine natürliche Person, die die volle persönliche Haftung übernimmt, ist nicht vorhanden.

Ist ein Unternehmer in mehreren Geschäftsbereichen tätig, bietet es sich an, dass er für jeden Geschäftsbereich eine eigene Kommanditgesellschaft gründet. Dabei kann die persönlich haftende Gesellschafterin jeweils identisch sein. Sie ist dann die Geschäftsführerin für verschiedene Kommanditgesellschaften. Hiermit kann der Unternehmer mit der richtigen Konzernorganisation sicherstellen, dass Risiken der einen Gesellschaft nicht auf die andere übergreifen.

Die GmbH & Co. KG hat viele und unterschiedliche Erscheinungsformen, insbesondere:

Familiengesellschaft Beteiligung der Kinder
Einpersonen-GmbH & Co. KG Organisation einer Konzerngruppe
Einheitsgesellschaft Finanzierung des Unternehmens über den Kapitalmarkt
AG & Co. KG, Limited & Co. KG
 
 

 Motive für die GmbH & Co. KG

Haftungsverhältnisse Kapitalaufbringung
Organisationsgewalt Steuer- und Kostenbelastung