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Die Kapitalaufbringung bei der GmbH & Co. KG

Die Finanzierung der Investitionen und des Geschäftsbetriebs erfolgt in der Regel sowohl durch Eigenkapital als auch durch Fremdkapital. Bestimmte Finanzierungsformen setzen bestimmte Rechtsformen voraus. So kann die Finanzierung über eine Börsennotierung nur in den Rechtsformen der AG und KGaA erfolgen. Außerbörsliche Finanzierungen durch den Kapitalmarkt sind aber auch in den Rechtsformen der KG und GmbH & Co. KG möglich (siehe hierzu das Vertragsmuster unten Ziffer 4.2).

Eine Fremdkapitalfinanzierung ist bei einer klassischen Kommanditgesellschaft mit einer natürlichen Person als persönlich haftendem Gesellschafter leichter möglich, als bei einer GmbH & Co. KG. Die GmbH & Co. KG dagegen wird aus der Sicht der Banken kaum als eigenständiger Darlehensgeber gesehen. Eine Kreditvergabe an eine GmbH & Co. KG erfolgt deshalb in der Regel nur im Zusammenhang mit einer vollen persönlichen Haftung der Gesellschafter über Bürgschaften.

Die GmbH & Co. KG hat viele und unterschiedliche Erscheinungsformen, insbesondere:

Familiengesellschaft Beteiligung der Kinder
Einpersonen-GmbH & Co. KG Organisation einer Konzerngruppe
Einheitsgesellschaft Finanzierung des Unternehmens über den Kapitalmarkt
AG & Co. KG, Limited & Co. KG
 
 

 Motive für die GmbH & Co. KG

Haftungsverhältnisse Kapitalaufbringung
Organisationsgewalt Steuer- und Kostenbelastung
    Unternehmens-
    gründung
  • Gründung
  • Rechtsformen
  • Gesellschaftsformen
  • 7 Stufen

    GmbH & Co. KG
  • Überblick
  • Familienges.
  • Einheitsges.
  • Einpers.ges.
  • Beteil. Kinder
  • Konzerngruppe
  • Steuern
  • Haftung
  • Organisationsgewalt
  • Umwandlungsrecht

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Die GmbH & Co. KG
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Interpretation von Sprüchen für die Unternehmensführung:
Alles wirklich Wertvolle kommt nicht aus dem Ehrgeiz oder aus dem Pflichtgefühl, sondern aus der Liebe und Devotion gegenüber Menschen und objektiven Dingen.
Albert Einstein

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