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Sieben Stufen der Unternehmensgründung

Stufe1: Konzeption für die richtige Wahl der Unternehmensform

Je nach Ziel und Anforderung des Unternehmens ist die richtige Gesellschaftsform auszuwählen. Wird die falsche ausgesucht, ist dies für die Zielerreichung erschwerend oder sogar existenzgefährdend. Meist wird die Rechtsform der GmbH gewählt. Sie ist zu empfehlen,

  • wenn der Eigenkapitalbedarf des Unternehmens durch die Gesellschafter selbst gedeckt werden kann,
  • wenn die Gesellschaft ein Familienunternehmen sein soll,
  • wenn die Gesellschafter in der Gesellschaft selbst tätig sind,
  • wenn die Gesellschafter die Geschäftsführer stark kontrollieren wollen,
  • wenn keine hohen Anlaufverluste für die Unternehmensidee entstehen und
  • wenn die steuerfreie Schaffung von Unternehmenswerten erreicht werden soll.

Die GmbH ist allerdings sehr stark insolvenzgefährdet. Die Stabilität der Unternehmensgründung und die dauerhafte erfolgreiche Tätigkeit kann aber auch hier gewährleistet werden, wenn - wie in den nächsten Stufen dargelegt wird - keine schwerwiegenden Fehler in Konzeption und Durchführung begangen werden.

Sollten hohe Anlaufverluste für eine Unternehmensinvestition entstehen, die mit anderweitigen positiven Einkünften der Gesellschafter verrechnet werden sollen, bietet sich die Gründung des Unternehmens in der Rechtsform der GmbH & Co. KG an, bei der die Unternehmensgründer im wesentlichen Kapitalbeteiligungen in der Kommanditgesellschaft zeichnen.

Die AG kann dagegen empfohlen werden, und zwar auch für mittelständische Unternehmen,

  • wenn ein hoher Kapitalbedarf für die Unternehmensfinanzierung besteht, der am Kapitalmarkt gedeckt werden soll,
  • wenn eine starke und eigenständige Geschäftsführung entstehen soll,
  • wenn eine dauerhafte Stabilität des Unternehmens durch die Verhinderung zu hoher Privatentnahmen durch die Gesellschafter erreicht werden soll, oder
  • wenn eine zusätzliche Altersversorgung geschaffen werden soll.

Dem gegenüber kommt für die Unternehmensgründung auch die Rechtsform eines Einzelunternehmens in Betracht. Unter dem Gesichtspunkt des Insolvenzrechts stellt sich hier ernsthaft die Frage nach einer solchen rechtlichen Organisation. Denn einerseits stellt ein Unternehmen in der Regel einen ganz erheblichen Wert dar. Und andererseits gibt es kaum ein Unternehmen, das nicht einmal bei einem langjährigen Bestehen in die Krise gelangt wäre. Ist das Unternehmen in der Rechtsform einer  juristischen Person (GmbH, AG) oder einer GmbH & Co. KG organisiert, so zwingen die gesellschaftsrechtlichen und strafrechtlichen Vorschriften den Geschäftsführer dazu, das Unternehmen durch einen Insolvenzantrag zu zerschlagen. Zwar ist die Zerschlagung von Unternehmen in der Krise durch das neue, ab dem 01. Januar 1999 geltende Insolvenzrecht etwas abgeschwächt worden, gleichwohl aber führt eine solche Krise auch hier meist zu einem Zusammenbruch des Unternehmens im Ganzen. Ist das Unternehmen in der Rechtsform eines Einzelunternehmens organisiert, so verfügt dieses über einen stärkeren Bestandsschutz. Allerdings ist der Unternehmer in sämtlichen Vertrags- und Haftungsverhältnissen voll in der persönlichen Haftung, wobei nach dem neuen Insolvenzrecht der Unternehmer die Möglichkeit einer Restschuldbefreiung innerhalb eines Zeitraums von 6 Jahren hat.

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Interpretation von Sprüchen für die Unternehmensführung:
Alles wirklich Wertvolle kommt nicht aus dem Ehrgeiz oder aus dem Pflichtgefühl, sondern aus der Liebe und Devotion gegenüber Menschen und objektiven Dingen.
Albert Einstein

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