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Freitag, 18.05.2012

Wirtschaftsverlag für Unternehmensführung
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Mustersammlungen für Verträge zum Unternehmensrecht,
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Interpretation von Sprüchen für die Unternehmensführung

Aller Anfang ist schwer.
Deutsches Sprichwort





 Kurzübersicht über die Gesellschaftsformen

 OHG

Erscheinungsformen der OHG

  • Zusammenschluss von zwei oder mehreren Personen zum Betrieb eines vollkaufmännischen Handelsgewerbes unter voller persönlicher Haftung und unter gemeinsamer Firma
  • Rechtsform meist für kleinere und mittlere Unternehmen
  • vorwiegend im Groß- und Einzelhandel

Struktur der OHG

  • Personengesellschaft, ähnlich einer BGB-Gesellschaft (eine vollkaufmännische BGB-Gesellschaft ist einer OHG)
  • Rechtsgrundlagen: §§ 105 – 160 HGB, 705 – 740 BGB
  • rechtliche Verselbständigung
  • die OHG kann unter ihrer Firma Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen
  • ist grundbuchfähig
  • unterliegt einem selbständigen Konkursverfahren oder der Zwangsvollstreckung
  • kann vor Gericht klagen und verklagt werden und
  • unterliegt den Organhaftungsregelungen bei deliktischer Handlung der vertretungsberechtigten Gesellschafter
  • persönliche Haftung der OHG-Gesellschafter
  • Eintragung im Handelsregister
  • gesetzliches Wettbewerbsverbot für die Gesellschafter (§ 112 HGB)
  • Geschäftsführung durch die Gesellschafter; Grundsatz: Einzelvertretung