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Die Überlegung, mittelständische Unternehmen in
der Rechtsform der Aktiengesellschaft zu organisieren, ist für viele mittelständische
Unternehmensführer nicht ausgeprägt, da sie mehr in den Bahnen der GmbH und der GmbH & Co. KG
denken. Sie halten die Rechtsform der Aktiengesellschaft für zu starr, zu teuer und den
Großkonzernen vorbehalten. Dies mag vielleicht richtig gewesen sein. Heute ist diese
Einstellung jedoch entscheidend zu überdenken.
Infolge der globalen Veränderungen der
Anforderungen an mittelständische Unternehmen trat bereits 1994 das "Gesetz für
kleine Aktiengesellschaften" in Kraft, das Anreize für mittelständische Unternehmen
brachte, in die Rechtsform der Aktiengesellschaft zu wechseln. Bei der "kleinen Aktiengesellschaft"
handelt es sich nicht um eine eigene Rechtsform. Vielmehr verbirgt sich hinter diesem
Begriff eine Liberalisierung des damaligen Aktienrechts, insbesondere für solche
Aktiengesellschaften, deren Aktien (noch) nicht zum Handel an der Börse zugelassen sind.
"Klein" ist eine Aktiengesellschaft insbesondere dann, wenn keine
Börsennotierung gegeben ist. "Klein" sagt also nichts über die Größe des
Unternehmens und ihres Kapitals aus.
Die kleine AG ist folglich gewissermaßen eine
Übergangsform und soll einen Einstieg für einen schrittweisen Gang zur Börse
darstellen. Die mittelfristige Börseneinführung ist für die meisten Unternehmen das
Motiv für die Rechtsform der AG schlechthin.
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