Suchen bei seefelder.de
Benutzerdefinierte Suche



Sonntag, 01.08.2010
Home Inhaltsverzeichnis Lexikon Seminare Beratung und Service Unternehmens- und Partnerbörse Über uns Impressum, Kontakt


Mustersammlungen für Verträge zum Unternehmensrecht,
Broschüren und Mustervorlagen zur Unternehmensführung


Wissen kann man mitteilen, Weisheit aber nicht.
Hermann Hesse





Pralinenresidenz Georgenstein

Mit feinsten handgemachten Pralinen Geschäftskontakte vertiefen





RSS-Feeds
Rechtsprechung des BGH

Zur GmbH




Kurzübersicht über die Gesellschaftsformen

BGB-Gesellschaft

 Erscheinungsformen der BGB-Gesellschaft

  • Zusammenschlüsse von Nicht- und Minderkaufleuten, z.B. der gemeinsame Betrieb eines Ladenlokals oder einer Gaststätte
  • Zusammenschlüsse von Freiberuflern, wie z.B. Rechtsanwaltssozietäten oder ärztliche Gemeinschaftspraxen
  • Konsortien, z.B. gemeinsame Finanzierung des Baus einer Industrieanlage durch mehrere Banken
  • Arbeitsgemeinschaften im Baugewerbe, z.B. gemeinsame Übernahme des Baus eines großen Vorhabens, wie einer U-Bahn, eines Flugplatzes oder einer Industrieanlage durch mehrere Bauunternehmen
  • Bauherrengemeinschaften, z.B. gemeinsame Erstellung einer Eigentumswohnanlage
  • sonstige Gelegenheitsgesellschaften, z.B. Wettgemeinschaften, Mitfahrgemeinschaften, Investmentclubs


Struktur der BGB-Gesellschaft

  • schriftlicher, mündlicher oder formloser Zusammenschluss zur gemeinsamen Zweckverfolgung
  • Rechtsgrundlagen: §§ 705 – 740 BGB
  • jeder beliebige erlaubte Zweck (wenn Zweck ein vollkaufmännisches Handelsgewerbe, dann ist die Gesellschaft eine OHG)
  • keine Firma (weil diese nur den Kaufleuten vorbehalten ist); allerdings Führung einer Geschäftsbezeichnung möglich
  • Verpflichtung der BGB-Gesellschafter persönlich
  • Gesamtschuldnerische Haftung der Gesellschafter
  • Gesamthänderische Bindung des Gesellschaftsvermögens
  • Geschäftsführung durch die Gesellschafter (Selbstorganschaft); Grundsatz: Gesamtvertretung
  • An- und Abwachsung des Gesellschaftervermögens bei Gesellschafteränderung

Nähere Informationen erhalten Sie in unserer Broschüre zur GbR