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Finanzierung einer Franchise mit öffentlichen Fördermitteln
| Wer sich als Franchise-Nehmer eine Existenz aufbauen will, muss
erhebliche Beträge vorfinanzieren, nämlich durchschnittlich ca. 180.000. Unter
gewissen Voraussetzungen gibt es hierfür öffentliche Fördermittel über die Deutsche
Ausgleichsbank (DtA), die im Jahr über 1.000 Existenzgründungen in Franchisesystemen
fördert. Als Gründer- und Mittelstandsbank des Bundes vergibt sie maßgeschneiderte
Investitionskredite. Die Basis bildet dabei meist die Eigenkapitalhilfe (EKH), da gerade
bei jungen Franchise-Nehmern kaum das notwendige Eigenkapital vorhanden ist. Mit den
maximal 500.000 EKH lässt sich das Haftungskapital der Gründer in der Regel bis
auf 40 Prozent der Investitionssumme aufstocken. Der Rest kann dann durch Aufnahme
klassischer Bankkredite leichter finanziert werden. Die Konditionen sind günstig. Das
Darlehen hat eine lange Laufzeit von 20 Jahren, bei dem die ersten zehn Jahren
tilgungsfrei sind. Ergänzend zum EKH-Darlehen kann der Franchise-Nehmer sofern
ausreichende Sicherheiten vorhanden sind weitere Mittel aus dem
ERP-Existenzgründungsprogramm und dem DtA-Existenzgründungsprogramm in Anspruch nehmen.
Gefördert werden Bau- und Umbaukosten, Maschinen und andere Grundausstattung,
Firmenfahrzeuge, Warenlager, aber auch die anfänglich an den Franchise-Geber zu
entrichtende Einstiegsgebühr. Der Förderantrag muss über die Hausbank des
Franchisenehmers gestellt werden. Bei der Hausbank sind Lebenslauf, Gründungskonzept und
Rentabilitätsvorschau für die ersten drei Jahre, eine fachliche Stellungnahme der
zuständigen Kammer (oder eines kompetenten Beraters) sowie der Franchise-Vertrag
einzureichen. Antworten und Tipps gibt die Broschüre "DtA-Finanzberater", die
über orderline@dta.de bestellt werden kann. |
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