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Schutz vor Überfremdung durch die Rechtsform der KG aA

Die höhere Fungibilität der Aktie im Vergleich zum Geschäftsanteil an einer GmbH in Verbindung mit der Anonymität der Beteiligung macht es für Außenstehende wesentlich einfacher, sich von den übrigen Gesellschaftern unbemerkt Beteiligungen an dem Unternehmen zu beschaffen. Bei der AG und der GmbH & Co. KGaA wird dieser Gefahr oftmals durch die Ausgabe vinkulierter Namensaktien und stimmrechtsloser Vorzugsaktien vorgebeugt. Hierfür sind auch Stimmbindungsverträge, Andienungsverpflichtungen und Vorkaufsrechte geeignet.

Bei der GmbH & Co. KGaA gibt es dagegen über die Rechtsform der AG hinaus einen ganz erheblichen weiteren Schutz gegen eine Überfremdung, nämlich durch die Tatsache, dass die Geschäftsführung bei der Komplementär-GmbH liegt und die Gesellschafter der Komplementär-GmbH und nicht die Aktionäre bestimmen, wer die GmbH & Co. KGaA leitet. Dies hält in der Regel davon ab, eine feindliche Übernahme einer GmbH & Co. KGaA zu versuchen, weil es außerordentlich schwierig wäre, die Geschäftsführung an sich zu reißen. Eine feindliche Übernahme eines Unternehmens ohne die Möglichkeit, die bisherige Geschäftsführung abzusetzen, ist für einen potenziellen Übernehmer in der Regel aber uninteressant.

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Die GmbH & Co. KG auf Aktien


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Interpretation von Sprüchen für die Unternehmensführung:
Nicht der Berg ist es, den man bezwingt, sondern das eigene Ich
Edmund Hillary

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