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 die ersten Beteiligungen seiner Mitarbeiter

Diese Entscheidung der Ausweitung der Geschäftsführung auf vier Personen war richtig, wie sich in zunehmender Weise zeigte. Die Mitgeschäftsführer identifizierten sich noch mehr mit dem Unternehmen und setzten ihre gesamte Kraft und ihre Kenntnisse ein, alle Mitarbeiter des Unternehmens auf die gemeinsamen Ziele einzustimmen. Sie erreichten damit eine schlagkräftige Crew und ein einheitliches und hochqualifiziertes Erscheinungsbild bei den Kunden. Allein dieses hatte eine Sogwirkung zur Folge, mit der Aufträge, Umsatz und Gewinn weiter stiegen.

In dieser Situation war es nun so weit, an die eigentliche Nachfolgeregelung heranzugehen. Seinen Geschäftsführern, Prokuristen und Handlungsbevollmächtigten bot er die Beteiligung am Unternehmen an. Als erste Stufe der Beteiligung wurde vereinbart, dass diese an der GmbH mit kleineren Anteilen mitbeteiligt werden. Der Wert des Unternehmens wurde ermittelt und damit stand auch der Wert der den Mitarbeitern jeweils angebotenen Beteiligung fest. Diese kannten das Unternehmen nunmehr auch aus der Sicht der Unternehmensführung sehr gut, verfügten über ein stattliches Einkommen und konnten damit den Kauf der Unternehmensbeteiligung fremdfinanzieren. Herr Müller war an seinem Unternehmen immer noch mit 75 % beteiligt und diese Beteiligung hatte den gleichen Wert wie damals seine 100 % Beteiligung, weil seine Führungsmannschaft es verstand, aus dem guten Unternehmen ein noch besseres zu machen.

Mit dem Erlös aus der Veräußerung der Anteile von 25 % seines Unternehmens konnte Herr Müller schon eine relativ gute Absicherung und einen statthaften Vermögensstock für das Alter erreichen. Hinzu kamen die regelmäßigen Gewinnausschüttungen des gut florierenden Unternehmens. Als weiterer Vorteil kam dazu, dass Herr Müller noch immer eine ganz maßgebliche Lebensaufgabe bei der Mitwirkung der Führung des Unternehmens in den grundsätzlichen Bereichen verspürte, die ihn fit und vital hielt.

Umwandlung in eine AG

Mittlerweile waren sieben Jahre seit dem Beginn der Umsetzung einer Nachfolgeregelung vergangen. Herr Müller war nun 65 Jahre alt. Seine Tätigkeit als Vorsitzender der Geschäftsführung wurde Herrn Müller nunmehr mühsamer und er wollte sich nunmehr auch mehr aus dieser Tätigkeit zurückziehen. Deshalb plante er die Umwandlung der Gesellschaft in eine Aktiengesellschaft, bei der er sich in den Aufsichtsrat als deren Vorsitzender zurückzieht. Als Aufsichtsrat musste er nicht ständig anwesend sein, wirkte aber bei allen wichtigen Fragen der Unternehmensführung mit, insbesondere in den Fragen der Unternehmenspolitik.

Die bisherigen Geschäftsführer wurden Vorstände und verspürten wegen des besseren Images einen nochmaligen Motivationsschub. Ferner wurden den Vorstandsmitgliedern Aktienoptionen als Teil der Vergütung ihrer Arbeit angeboten. Damit konnten sogar die Kosten für die Unternehmensführung reduziert werden, weil die Vorstände lieber Aktien als Geld für ihre Tätigkeit wollten. Sie waren so von ihrer Leistung und der Ertragskraft des Unternehmens überzeugt, dass sie sich mehr Verdienst über Aktienoptionen als über Geld versprachen.

In der Tat wuchs das Unternehmen sehr stark und für Herrn Müller war es eine Freude, diesen Erfolg seines Unternehmens mit ansehen zu können. Auch finanziell war es für ihn eine Freude, denn sowohl sein Gewinnbezug als Gesellschafter als auch der Wert seiner Anteile wuchs ständig.

Nunmehr entschied sich das Management und Herr Müller, dass das Unternehmen an die Börse geführt und neues Kapital akquiriert wird, das für die Finanzierung neuer Erweiterungsinvestitionen verwendet werden soll. Für Herrn Müller war dieser Weg deshalb sehr angenehm, weil er über diese Weg einen weiteren Teil seiner Aktien gut über die Börse verkaufen und er damit einen weiteren anderweitigen Kapitalstock für den Lebensabend bilden konnte. Aber mit einer Sperrminorität von etwas mehr als 25 % wollte er weiterhin beteiligt bleiben.

Der Verkauf seiner Aktien bis auf diese Sperrminorität verschaffte Herrn Müller so viel Geld, dass er sich viele Dinge hätte leisten können, von denen er früher nur geträumt hat. Aber noch immer war er mit seinem Lebenswerk, dem Unternehmen, über den Aufsichtsrat verbunden. Erst in den späteren Lebensjahren gab er dann, als sein Unternehmen noch immer stark expandierte, seinen Aufsichtsratsvorsitz ab. Über einen Beratervertrag war er dennoch weiterhin in die Tätigkeit seines Unternehmens eingebunden.

 Herr Müller wurde weit über 80 Jahre alt als er starb. Er war bis zuletzt mit seinem Unternehmen verbunden, dessen Aufgabe ihm stets auch geistige Vitalität einbrachte. Noch immer trägt sein Unternehmen seinen Namen und das Unternehmen erinnert sich über das Archiv und ein kleines Museum an seine Tätigkeiten und die Aufbauarbeiten.