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Genussscheine

Genussscheine stellen eine Form der so genannten Mezzanine-Finanzierung dar, nämlich einer Finanzierungsform, die zwischen Fremdkapital und Eigenkapital steht. Sie können je nach Bedingungen als Eigenkapital oder auch als Fremdkapital ausgestattet sein. Genussscheine sind gesetzlich nicht geregelte Wertpapiere, die je nach individueller Ausgestaltung der verbrieften Rechte einer Aktie oder Anleihe vergleichbar sind. Besonders für mittelständische Familiengesellschaften kommt diese Finanzierungsform in Betracht, weil diese Finanzierungsform keine Mitbestimmungsrechte oder Zustimmungsrechte vermittelt. Sind die Kriterien Nachrangigkeit, gewinnabhängige Verzinsung, ggf. Verlustbeteiligung, und langfristige Dauer eingehalten, wird dieses Genusskapital im Ratingverfahren als Eigenkapital gewertet. Genussscheine können für die gesamte Laufzeit auch zu einem Festzins vereinbart werden.

Die Mezzanine-Struktur dieser Finanzierungsform zeigt sich auch in der Weise, dass die Finanzierung in der Handelsbilanz als Eigenkapital und in der Steuerbilanz als Fremdkapital erscheint, so dass die auf die Genussscheine zu zahlenden Zinsen Betriebsausgaben darstellen.

Im Falle der Insolvenz oder Liquidation des Unternehmens werden die Ansprüche auf die Genussscheine erst im Range nach allen Gläubigerforderungen befriedigt. Genussscheine sind börsenfähig.

Mittlerweile gibt es bereits eigene Genussscheinfonds für den Mittelstand.