Testen Sie Ihr Wissen zur Unternehmenssanierung

Hier ist es möglich, dass mehrere Antworten richtig sind!

Frage 1:
Wann müssen sie als Geschäftsführer einer GmbH, GmbH & Co. KG oder AG Insolvenzantrag stellen?

bei drohender Zahlungsunfähigkeit
bei Zahlungsunfähigkeit

bei Überschuldung

Frage 2:
Wenn Sie für Ihr Unternehmen Insolvenzantrag stellen: Wie wird das  Insolvenzgericht unmittelbar auf Ihren Antrag im Regelfall reagieren?

das Insolvenzverfahren eröffnenoder
einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellen
oder
einen Gerichtskostenvorschuss verlangen
 oder
einen Gutachter mit der Prüfung beauftragen  

Frage 3:
Wer kann beim Insolvenzgericht Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über eine Gesellschaft stellen?

der Geschäftsführer
der Gesellschafter

ein Gläubiger

jeder Dritte, damit kein insolventes Unternehmen im Markt verbleibt

Frage 4:
Ihre GmbH ist durch Kündigung des Kredits durch die Hausbank mit Eintritt der gesetzten Frist zur Rückzahlung zahlungsunfähig geworden weil Sie die Zahlung nicht leisten konnten. Sie bemühen sich bei Ihrer zweiten Bankverbindung um eine Umschuldung. Es ist aber noch völlig unsicher, ob Sie dies erreichen können. Wie müssen Sie darauf reagieren?.

innerhalb eines Monats Insolvenzantrag stellen
innerhalb von drei Wochen Insolvenzantrag stellen

sofort Insolvenzantrag stellen

eine Fristverlängerung beim Insolvenzgericht beantragen, z.B. von sechs Wochen

Frage 5:
Ihre GmbH kann zahlreiche Gläubiger nicht bezahlen. Viele vollstrecken bereits gegen diese. Ein Gläubiger hat Insolvenzantrag gestellt. Sie wollen aber nicht, dass das Unternehmen zerschlagen wird. Sie haben noch einige Liquidität privat in Reserve, die Sie zur Rettung des Unternehmens einsetzen wollen. Aber für die Bezahlung aller Gläubiger reicht diese Liquidität nicht. Was sollten Sie tun?

dem Gläubiger Schadenersatz androhen, damit er den Insolvenzantrag zurücknimmt
einen Sanierungsplan erstellen, der zeigt, dass das Unternehmen eine positive Fortsetzungsprognose hat, wenn es von den Schulden befreit ist.

eine Auffanggesellschaft gründen, die mit Zustimmung des einzusetzenden Insolvenzverwalters den Geschäftsbetrieb übernehmen kann

abwarten und hoffen, dass der Insolvenzverwalter das Unternehmen fortführt

Frage 6:
Weiter zur Frage 4. Wie können Sie die Verpflichtung zur Stellung eines Insolvenzantrags vermeiden?

die Zahlung innerhalb von drei Wochen durch die andere Bank beschaffen und die Hausbank ablösen
mit der Hausbank vereinbaren, dass sie die gesetzte Zahlungsfrist verschiebt um einige Wochen

eine Kreditzusage der anderen Bank beschaffen, die aber die Ablösung der Hausbank erst vornehmen kann, wenn eine Grundschuld auf Ihrem Privathaus eingetragen ist, was aber noch etwa zwei Wochen dauern wird
eine Annonce aufgeben für die Beteiligung Dritter an Ihrem Unternehmens



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