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 Kurzübersicht über die Gesellschaftsformen

EWIV

Erscheinungsformen der EWIV (Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung)

  • erste europäische Gesellschaftsform
  • grenzüberschreitende Kooperation kleiner und mittlerer Unternehmen
  • z.B. gemeinsame Vertriebsorganisation, gemeinsame Durchführung eines Forschungsvorhabens

 Struktur der EWIV

  • EWIV darf nur Hilfstätigkeiten für die Mitglieder ausüben
  • keine eigene Gewinnerzielungsabsicht
  • Rechtsgrundlagen: Verordnung des EG-Ministerrats vom 25.07.1985 i.V.m. Ausführungsgesetz der Bundesrepublik Deutschland vom 14.04.1988
  • keine Verwendung als Holdinggesellschaft möglich
  • keine Beschäftigung von mehr als 500 Arbeitnehmern möglich
  • Mitgliederkreis muß grenzüberschreitend sein
  • Registereintragung in dem Mitgliedstaat, in dem die Vereinigung ihren Sitz hat
  • weitgehende Flexibilität und Gestaltungsfreiheit im Innenverhältnis
  • keine Rechtsfähigkeit der Gesellschaft, aber Verselbständigung ähnlich wie hier bei der OHG
  • Fremdorganschaft zulässig, d.h. es kann ein Geschäftsführer bestellt werden, der nicht Mitglied ist
  • unbeschränkte und gesamtschuldnerische Haftung der Gesellschafter