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Montag, 21.05.2012

Wirtschaftsverlag für Unternehmensführung
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Umsatzsteuerrecht für Unternehmen

Die Umsätze der Unternehmen unterliegen der Umsatzsteuer. Bei der Umsatzsteuer handelt es sich neben der Lohnsteuer um eine der zentralen Steuereinnahmen des Staates. Mehr als ein Drittel der Einnahmen gehen auf die Umsatzsteuern zurück. Der Umsatzsteuerpflicht unterliegen die Lieferungen und sonstigen Leistungen eines Unternehmers im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens, die Einfuhr von Gegenständen aus dem Drittlandsgebiet in das Inland (Einfuhrumsatzsteuer) und der innergemeinschaftliche Erwerb im Inland gegen Entgelt.

Zu unterscheiden sind steuerbare und steuerfreie Tatbestände. So ist z.B. eine Ausfuhrlieferung steuerbar, aber steuerfrei.

Soweit dem Unternehmer solche Leistungen von anderen Unternehmen in Rechnung gestellt werden, kann er die von ihm zu leistende Umsatzsteuer, die so genannte Vorsteuer, von seiner Umsatzsteuerpflicht abziehen, so dass nur der Differenzbetrag der Umsatzsteuerpflicht unterliegt. Der Regelsteuersatz beträgt 19%. Für bestimmte Umsätze gilt ein ermäßigter Umsatzsteuersatz von 7 %.



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