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Die Umsätze der Unternehmen unterliegen der Umsatzsteuer. Bei der
Umsatzsteuer handelt es sich neben der Lohnsteuer um eine der zentralen
Steuereinnahmen des Staates. Mehr als ein Drittel der Einnahmen gehen auf
die Umsatzsteuern zurück. Der Umsatzsteuerpflicht unterliegen die
Lieferungen und sonstigen Leistungen eines Unternehmers im Inland gegen
Entgelt im Rahmen seines Unternehmens, die Einfuhr von Gegenständen aus dem
Drittlandsgebiet in das Inland (Einfuhrumsatzsteuer) und der
innergemeinschaftliche Erwerb im Inland gegen Entgelt. Zu unterscheiden
sind steuerbare und steuerfreie Tatbestände. So ist z.B. eine
Ausfuhrlieferung steuerbar, aber steuerfrei.
Soweit dem
Unternehmer solche Leistungen von anderen Unternehmen in Rechnung gestellt
werden, kann er die von ihm zu leistende Umsatzsteuer, die so genannte
Vorsteuer, von seiner Umsatzsteuerpflicht abziehen, so dass nur der
Differenzbetrag der Umsatzsteuerpflicht unterliegt. Der Regelsteuersatz
beträgt 19%. Für bestimmte Umsätze gilt ein ermäßigter Umsatzsteuersatz von
7 %.
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