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Körperschaftssteuerrecht für Unternehmen |
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Was die Einkommensteuer für natürliche Personen ist, ist die
Körperschaftssteuer für Körperschaften, insbesondere für
Kapitalgesellschaften wie die GmbH oder die AG. Die Körperschaftsteuer
bemisst sich nach dem Einkommen (§ 7 Abs. 1 KStG). Was als Einkommen gilt
und wie das Einkommen zu ermitteln ist, bestimmt sich nach den Vorschriften
des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftssteuergesetzes, und zwar
nach den Regeln für Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 8 Abs. 2 KStG). Dies
bedeutet, dass alle Einkünfte der Körperschaft Einkünfte aus Gewerbebetrieb
sind, auch wenn sie nach dem Einkommensteuergesetz Einkünfte aus anderen
Einkunftsarten wären, wie z.B. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Die
Körperschaftsteuer beträgt 15% des zu versteuernden Einkommens (§ 23 Abs. 1
KStG).
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Grundsätzlich, d.h. ohne Berücksichtigung vieler Besonderheiten des
Einzelfalls, errechnet sich das zu versteuernde Einkommen der Körperschaft
wie folgt:
- Jahresergebnis nach Handelsrecht
- korrigiert um steuerliche Korrekturen (woraus sich der Unterschied
zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz ergibt)
- korrigiert um die nicht abziehbaren Aufwendungen gemäß §§ 10 KStG, 4
Abs. 5 EStG
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