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Gewerbesteuerrecht für Unternehmen
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Ein erheblicher Anteil an den durch Unternehmen zu zahlenden Steuern sind
die Gewerbesteuern, die den Gemeinden zustehen. Die Höhe der für die
Errechnung der Gewerbesteuern anzuwendenden Einkünfte wird im Rahmen der
allgemeinen Steuererklärungen auf der Grundlage des EStG, des KStG und des
GStG festgestellt (Gewerbesteuermeßbetrag) und an die jeweilige Gemeinde
übermittelt. Diese multipliziert diesen Wert mit einem so genannten
Hebesatz, der von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich hoch ist.
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